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Didaktisches Werkzeug- Kompetenzorientierung Kursstufe

Theologisch argumentieren – das Fünf-Schritt-Modell1

Schritt

Umsetzung/Beispiel

EPA-Operatoren

1. Behauptung/These/

Kernaussage

- wie lautet die Behauptung/These/die Kernaussage?

Afb1: nennen; skizzieren; zusammenfassen →Schritt(1)

2. Erläuterung der Behauptung/These/

Kernaussage

- Was ist damit gemeint?

- ev.: Was besagt das Gegenteil?

Afb 2: erläutern; belegen; begründen; untersuchen;

Schritt (1) + (2)2

3. Biblisch-theologische Begründung(en)

- Inwiefern gibt es Bezüge zur Bibel?

- Inwiefern gibt es Bezüge zu theologischen Begründungen?

Afb 2: ein-/zuordnen; in Beziehung setzen; vergleichen

Schritt (1) + (2) + (3)

4. Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen

- Wer beschäftigt sich auch mit dem angesprochenen Thema/der angesprochenen Behauptung?

- Wo gibt es Zustimmung, wo gibt es Bestreitung?

- Wie sind diese anderen Sichtweisen einzuordnen?

Afb 2: ein-/zuordnen; in Beziehung setzen; vergleichen

Schritt (1) + (2) + (3) + (4)

5. (Zusammenfassende) Reflexion mit Bewertung der Argumente und (abschließende) Stellungnahme einschließlich Handlungsanweisung

- Wie sind die anderen Sichtweisen zu bewerten (mit Angabe des Grundes)?

- Wie positioniere ich mich zu der These/Behauptung/

Kernaussage?

- Welche Schlussfolgerungen/

Handlungsmöglichkeiten sind zu ziehen?

Afb 3: sich auseinandersetzen;

beurteilen/bewerten; Stellung nehmen (aus der Sicht von); eine Erwiderung formulieren (aus der Sicht von); Konsequenzen/

Perspektiven aufzeigen

ebenso: interpretieren, gestalten

Schritt (1) + (2) + (3) + (4)+ (5)

Im Fünf-Schritt-Modell „Theologisches Argumentieren“ angesprochene Operatoren

Afb 1:

  • Nennen/Benennen: ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. un-kommentiert nennen

  • Skizzieren: einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken

  • Zusammenfassen: die Kernaussagen eines Textes komprimiert und strukturiert darlegen

Afb 2:

  • Erläutern: einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar machen

  • Belegen: Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen

  • Begründen: Aussagen durch Argumente stützen

  • Untersuchen: unter gezielter Fragestellung Elemente Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen

  • Ein-/Zuordnen: einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen

  • Vergleichen: nach vorgegebenen oder selbstgewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen

  • In Beziehung setzen: Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen

Afb 3:

  • Sich Auseinandersetzen: ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln

  • Beurteilen/Bewerten: zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach bzw. Werturteil)

  • Stellung nehmen/Erwiderung formulieren (aus der Sicht von): eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Perspektive einer bekannten Position beleuchten oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben

  • Konsequenzen/Perspektiven aufzeigen: Schlussfolgerungen ziehen; Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte u.a. entfalten

  • Interpretieren: einem Text oder ein anderes Material (Bild, Karikatur, Tondokument, Film etc.) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen

  • Gestalten: sich textbezogen kreativ mit einer Fragestellung auseinandersetzen


1 Generiert nach: Hartmut Rupp. Kursbuch Religion Sekundarstufe II. Schülerband. Stuttgart: Calwer Verlag 2014. S. 333. Erweitert von Judith Baßler-Schipperges.

2 Zur Erklärung: Findet man in einer Aufgabe z.B. den Operator „Erläutern“ vor, so muss man in der Aufgabe auf jeden Fall die Schritte 1 und 2 erledigen. Gleiches gilt für die weiteren Schritt-Angaben in der „Operatorenspalte“.

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