FAQs – Interpretation zur Pflichtlektüre gAN
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Was gehört in die Einleitung und wie umfangreich soll sie sein?
Die Einleitung kann kurz sein. Zwingend sind Hinweise auf Autor, Titel, Textsorte und Thema des zu interpretierenden Werkes. Darüber hinaus kann noch der Aspekt angesprochen werden, der in der Aufgabenstellung enthalten ist. Darüber hinaus können die Entstehungszeit sowie epochenspezifische Besonderheiten für besonders gute Leistungen angesprochen werden, wenn sie für das Verständnis des Werkes von Bedeutung sind.
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Was muss in der Einordnung in den Gesamtzusammenhang erwähnt werden?
Die Zusammenfassung muss sich auf das Wesentliche konzentrieren und darf keinesfalls zu einer detaillierten Inhaltsangabe oder gar Nacherzählung der Handlung werden. Ausgehend von einem kurzen Hinweis auf den Inhalt der vorgelegten Textstelle sollen ausschließlich jene vorangegangenen und/oder nachfolgenden Handlungselemente erwähnt werden, die relevant sind, um die Textstelle in ihrer Bedeutung verstehen zu können. Die einzelnen Handlungselemente sollen, soweit möglich, miteinander verknüpft und nicht nur aufzählend aneinandergereiht sein. Zitate sind zu vermeiden.
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Was wird bei der Interpretation der Textstelle erwartet?
Die Bewertung muss sich an der Definition des Begriffs aus dem offiziellen Operatorenkatalog orientieren: Demnach bedeutet Interpretieren „auf der Grundlage einer Analyse im Ganzen oder aspektorientiert Sinnzusammenhänge zu erschließen und unter Einbeziehung der Wechselwirkung zwischen Inhalt, Form und Sprache zu einer schlüssigen (Gesamt-)Deutung gelangen.“ Dies bedeutet das Formulieren von Interpretationsthesen und deren Erläuterung anhand konkreter Textbelege. Deutlich werden muss daher auch die Struktur bzw. der Aufbau der vorgelegten Textstelle.
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Ist im Rahmen der Interpretation eine Inhaltsangabe der Textstelle verlangt?
Eine kurze Inhaltsangabe wird zwar nicht ausdrücklich verlangt, sie sollte aber die Interpretation einleiten.
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Wie intensiv soll die Auseinandersetzung mit Sprache und Form sein?
Im Rahmen der Analyse der sprachlichen und formalen Gestaltung geht es nicht darum, möglichst viele Aspekte aufzuzählen. Entscheidend ist die Fähigkeit, zentrale Gestaltungsaspekte und ausgewählte sprachliche Mittel darzustellen und funktional zu interpretieren.
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Muss das Verständnis der zweiten Teilaufgabe dargelegt werden?
Nein. Es empfiehlt sich jedoch, in der Überleitung zum zweiten Teil der Arbeit den Aspekt bzw. die Thematik aus der Aufgabenstellung aufzugreifen.
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Worauf bezieht sich die zweite Teilaufgabe?
Die zweite Teilaufgabe beschränkt sich auf einen Aspekt, der werkimmanent bearbeitet wird, d. h. über das Werk hinaus gehende Fragen werden nicht behandelt.
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Wie ausführlich müssen die aufgestellten Behauptungen am Text belegt werden?
Bei der Interpretation wird intensive Textarbeit mit detaillierten Textbelegen erwartet. Dagegen verlangt der Umfang der zweiten Teilaufgabe eine Konzentration auf Wesentliches. Hier wird deshalb keine detaillierte Textarbeit erwartet, wohl aber eine Absicherung zentraler Ergebnisse, z. B. durch Handlungsverweise. Eine Wiedergabe größerer Handlungselemente im Sinne einer Inhaltsangabe oder Nacherzählung ist zu vermeiden. Zitate werden daher nicht explizit verlangt.
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Wie sollen die einzelnen Teile der Arbeit gewichtet werden?
In der Aufgabenstellung wird die Gewichtung angegeben. Diese variiert nur geringfügig. Die Aufgabenstellung fordert, dass die zweite Teilaufgabe entsprechend der angegebenen Gewichtung in die Gesamtbewertung eingeht. Unter Beachtung dieser grundsätzlichen Vorgabe sind je nach Schwierigkeitsgrad der Textstelle bzw. Abstraktionsniveau und Umfang der Kontextaufgabe leichte Akzentverschiebungen bei der Bewertung möglich.
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