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FAQs – Texterörterung eAN

  1. Können die erste und die zweite Aufgabe zusammen bearbeitet werden?

    Grundsätzlich handelt es sich um zwei Teilaufgaben, die allerdings in einen durchgehenden Aufsatz münden. Daher ist es sinnvoll, die Aufgabenteile getrennt zu bearbeiten. Die erste Teilaufgabe besteht aus der Darstellung des Argumentationsgangs und der Intention. Hierbei ist es wichtig, bei der inhaltlichen Textwiedergabe und der anschließenden Darstellung der Intention unnötige Doppelungen zu vermeiden. Die zweite Teilaufgabe umfasst eine kritische Auseinandersetzung mit der Position der Autorin / des Autors und die Bearbeitung einer über den Text hinausgehenden Fragestellung bzw. Erörterungsaufgabe.

  2. Was wird bei der Darstellung des Argumentationsgangs erwartet?

    Die Arbeit muss die inhaltliche und argumentative Struktur des Textes herausarbeiten; der Aufsatz sollte nicht nur eine Aneinanderreihung wesentlicher Aussagen bieten.

  3. Was ist mit Intention gemeint?

    Unter Intention versteht man die Wirkungsabsicht in Zusammenhang mit der Systematik des Argumentationsgangs. In der Aufgabe „Texterörterung“ wird keine Untersuchung der eingesetzten sprachlichen Mittel explizit gefordert. Allerdings können besonders auffällige Gestaltungsmittel (z. B. Sprach-/Textfunktionen) in die Darstellung mit einbezogen werden.

  4. Darf bei der ersten Teilaufgabe aus dem zu bearbeitenden Text wörtlich zitiert werden?

    Wörtliche Übernahmen aus dem Text sollten bei der Darstellung des Argumentationsgangs weitgehend vermieden werden. Die Aussagen der Autorin/des Autors müssen gleichwohl als solche gekennzeichnet werden. Dies kann durch indirekte Rede oder durch performative Verben geschehen.

  5. Darf man den Stil der Autorin / des Autors übernehmen?

    Nein, der gesamte Aufsatz muss sachlich-nüchtern formuliert sein.

  6. Was wird bei der kritischen Auseinandersetzung verlangt?

    Hier gelten die Kriterien des Operatorenkataloges für die Operatoren Beurteilen: „einen Sachverhalt, eine Aussage, […] auf Basis von Kriterien bzw. begründeten Wertmaßstäben einschätzen“ und Sich auseinandersetzen mit: „eine Aussage, eine Problemstellung argumentativ und urteilend abwägen“.

  7. Was bedeutet eine über den Text hinausgehende Erörterung?

    Hier sollen eigenständige und zusätzliche Argumente entwickelt werden, die die Argumentation des Textes erweitern und so die Grundlage für eine fundierte Bewertung der Thematik legen. Die Erörterung geht über das Thema des Textes hinaus. In der konkreten Aufgabenstellung ist in der Regel die Thematik der Erörterung spezifiziert.

  8. Was heißt schlüssig argumentieren?

    Es bedeutet, eigene Argumente mit logischen Begründungen, genauen Belegen und/oder passenden Beispielen anhand ausgewählter Inhalte der Textvorlage zu versehen. Der zweite Teil der 2.Teilaufgabe erfordert eine Erörterung, die über den Text hinausgeht, und deren Argumentation ebenso eigenständig, mit logischen Begründungen, genauen Belegen und/oder passenden Beispielen zu versehen ist.

  9. Was schreibt man in den Schluss des Aufsatzes? Wie stark darf hier der persönliche Bezug (eigene Erlebnisse, persönliche Meinung zu dem Problem) sein?

    Der Schluss kommt zu einem Fazit, das dem Thema, dem Text und den eigenen Ausführungen angemessen ist. Eine explizit formulierte eigene Meinung („Ich“) ist nicht vorgesehen.

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