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FAQ MMB

 

Welche Aufgaben hat ein Multimediaberater oder eine Multimediaberaterin?

Die aktuelle Aufgabenbeschreibung finden Sie hier

Woher kommt die halbe Anrechnungsstunde?

Als Multimediaberater oder Multimediaberaterin erhalten Sie für diese Tätigkeit eine Anrechnung von 0,5 Unterrichtsstunden. Diese Anrechnung ist nicht dem allgemeinen Entlastungskontingent (Stundenpool) der Schule zu entnehmen. Es handelt sich um eine zusätzliche Entlastung (Grundlage Erlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport AKZ 24-6750.50/609 vom 29.03.2001).

Was muss meine Schulleitung machen, damit ich die halbe Anrechnungsstunde erhalte?

Die halbe Anrechnungsstunde für die Tätigkeit als Multimediaberater oder Multimediaberaterin trägt die Schulleitung in ASD-BW selbst ein: Sonstige Anrechnung / MMB Multimediaberater/in (SO/MMB). Daraufhin erhält die Schule wie oben beschrieben eine zusätzliche Entlastung, die sie dann an den Multimediaberater oder die Multimediaberaterin weitergibt.

Wie wird man Multimediaberater oder Multimediaberaterin?

Die Schulleitung ernennt eine geeignete Person als Multimediaberater oder Multimediaberaterin der Schule und trägt diese in die Schulstatistik ein. Über den entsprechenden Erlass (Schreiben vom 10.11.1998 (Az: II/4-6750.50/354) erhält der Multimediaberater oder die Multimediaberaterin 0,5 Stunden für diese Aufgabe.

Kann ich Multimediaberater oder Multimediaberaterin sein, ohne dass ich schon bei der entsprechenden Fortbildung war?

Ja. Die Schulleitung benennt eine geeignete Person, die die Aufgabe als Multimediaberater oder Multimediaberaterin wahrnimmt. Die Fortbildung wird jedoch im Sinne der Qualitätssicherung und Vernetzung ausdrücklich empfohlen.

Wie viele Multimediaberater oder Multimediaberaterinnen kann unsere Schule haben?

Schulen können je nach Größe 1 bis 3 Multimediaberater oder Multimediaberaterinnen melden.

  • bis 49 Lehrkräfte = 1 Multimediaberater/in
  • 50 bis 90 Lehrkräfte = 2 Multimediaberater/innen
  • mehr als 90 Lehrkräfte = 3 Multimediaberater/innen

Der Schulleitung steht es frei, weitere Anrechnungen aus dem allgemeinen Entlastungskontingent der Schule zu vergeben.

Geben die Multimediaberater und Multimediaberaterinnen einen Tätigkeitsbericht ab?

Ja. Einmal im Schuljahr gibt es eine digitale Abfrage der Aktivitäten und Planungen in Form eines Tätigkeitsberichts. Der Link zum Tätigkeitsbericht wird den Schulen samt Zugangsdaten per Mail zugeschickt.

Muss ich den Tätigkeitsbericht ausfüllen, wenn ich jetzt erst anfange?

Den Tätigkeitsbericht füllen Sie aus, wenn Sie als Multimediaberaterin oder als Multimediaberater der Schule aktiv sind.

Gibt es für mich als Multimediaberater oder Multimediaberaterin Unterstützungsangebote?

Zur Unterstützung der Multimediaberater oder Multimediaberaterinnen gibt es regionale Arbeitskreise. Diese sind zielgruppenspezifisch für die Grundschulen (AK MMB GS) und weiterführenden Schulen (AK MMB WFS) ausgeschrieben. Die Anmeldung dazu erfolgt via LFB-Online.

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