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Medienzentren

Hinweis

Wichtig: Wir weisen darauf hin, dass Sie vor einer Verwendung der gefundenen Medien stets individuell prüfen sollten, unter welchen Bedingungen Sie die angebotenen Materialien verwenden dürfen.

Im Medienzentrengesetz [pdf] [17kb] des Landes Baden-Württemberg sind die Aufgaben der Medienzentren definiert:

"Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben. Die gleichen Aufgaben hat das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bei der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung zu erfüllen."

Übersicht der Medienzentren

Landesmedienzentrum : Das Landesmedienzentrum BW (LMZ BW) hat unter anderem den Auftrag, Bildungsmedien zu erschließen und zu erfassen. Die Mediendistribution einschließlich Verleih, Zentralarchiv, Medienbeschaffung und Medienberatung, ist eine der zentralen Aufgaben.

Kreismedienzentren : Die Kreismedienstellen / Kreismedienzentren erfüllen die Aufgaben, die sich aus der Verwendung von Medien und audiovisuellen (AV-)-Geräten in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schulen in der Stadt und im Landkreis jetzt und in Zukunft ergeben. Ein Schwerpunkt ist die Medienerziehung (§1 BildstG vom 24.06.1991, Gesetzblatt Nr. 16 S. 440).