Veröffentlichung von Aufnahmen
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Veröffentlichung (z. B. bei YouTube) heimlicher Videoaufnahmen von Lehrer/innen und Schüler/innen
- Die Veröffentlichung heimlicher Bild- und Tonaufnahmen ist strafbar
- Somit ist die Rechtsgrundlage für die Forderung nach Löschung und Herausgabe von Benutzerinformation gegeben
- Plattformbetreiber über Sachverhalt informieren und Frist setzen (E-Mail)
- Plattformbetreiber muss Video entfernen
- Plattformbetreiber muss Benutzer nennen (wenn er es kann)
- Kommt der Plattformbetreiber den Forderungen nicht nach
=> Strafanzeige (Einschaltung von Ermittlungsbehörden) - Im Fallbeispiel Videostar wider Willen bei Lehrer-Online: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-06-07.php wird die Vorgehensweise detailliert beschrieben.