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Er­star­ren Schmel­zen Ar­beits­blatt

Ag­gre­gat­zu­stands­än­de­rung

                        fest     → flüs­sig       ( En­er­gie­zu­fuhr )
                        flüs­sig → fest             ( En­er­gie­ab­ga­be )

 

Die Tem­pe­ra­tur bleibt wäh­rend des Schmel­zens ( Er­star­rens ) kon­stant.
(D. h. so lange der Stoff in bei­den Ag­gre­gat­zu­stän­den gleich­zei­tig vor­liegt, än­dert sich die Tem­pe­ra­tur nicht.)

Diese Tem­pe­ra­tur heißt Schmelz­tem­pe­ra­tur ( Er­star­rungs­tem­pe­ra­tur ) und ist vom Stoff ab­hän­gig.

z. B.:


Eis / Was­ser

0 °C

 

Queck­sil­ber

- 39 °C

Blei

327 °C

 

Wolf­ram

3.380 °C

 

Die zum Schmel­zen ( Er­star­ren ) zu­ge­führ­te ( ab­ge­ge­be­ne ) En­er­gie heißt Schmel­zener­gie ( Er­star­rungs­en­er­gie ) und ist vom Stoff ab­hän­gig.

 

Die spe­zi­fi­sche Schmel­z­wär­me  ( spe­zi­fi­sche Er­star­rungs­wär­me ) eines Stof­fes ist die Wär­me­men­ge/En­er­gie, die nötig ist ( ab­ge­ge­ben wird ), wenn 1 g des Stof­fes schmilzt ( er­starrt ).

                                    (Ein­heit: )

z. B.:  


Eis / Was­ser

 

Queck­sil­ber

Blei

 

Wolf­ram

 

 

Bei­spiel:

Wel­che En­er­gie ist nötig, um 250 g Eis bei 0 °C zu schmel­zen?


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