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Durchführung

1. Anmeldung

  • Die Anmeldung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat ist verbindlich und muss im Dezember des 2. Schuljahres durch die Schüler und Schülerinnen bei ihren Fachlehrer/innen erfolgen.
  • Die Schüler und Schülerinnen können zwischen Niveaustufe II (B1) und III (B2) wählen. Niveau III sollte aber der angestrebte Level sein.
  • Die Prüfungen müssen im Dezember von der Schulleitung über das Kultusministerium bestellt werden. (Termin beachten)

 

2. Schriftliche Prüfung (100 Punkte)

  • Prüfungszeit:

Niveau II – 90 Minuten
Niveau III – 120 Minuten

  • Die Prüfungszeit beginnt mit Abspielen des Hörverstehens, vorher ist den Schülern und Schülerinnen Zeit zum Durchlesen der Hörverstehensaufgabe zu geben.
  • Es darf ein zweisprachiges universelles Wörterbuch benutzt werden.
  • Die Korrektur ist mit denen vom Landesinstitut herausgegebenen Deskriptorentabellen für das KMK-Zertifikat durchzuführen, bei denen Inhalt und Sprache jeweils zu 50 % gewichtet werden. Die Grundlage für die Deskriptoren ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen.
  • Die Punkte der Erst- und Zweitkorrektur werden nach jeder Aufgabe gemittelt und kaufmännisch gerundet (siehe Korrekturblatt), da die Punkte für die einzelnen Aufgaben auf dem Zertifikat getrennt ausgewiesen werden und nur ganze Punkte erlaubt sind.
  • Nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen (Im Anschluss an die schriftliche Prüfung steht ein Zeitfenster zur Verfügung, in dem die mündlichen Prüfungen durchgeführt werden können.) Die schriftliche und die mündliche Prüfung sind bestanden, wenn jeweils mindestens die Hälfte der ausgewiesenen Punktzahl erreicht wird, wobei jeweils der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil zu bestehen sind. Ein Ausgleich ist nicht möglich .

 

3. Mündliche Prüfung (30 Punkte)

  • Die mündliche Prüfung ist eine Tandemprüfung. Sie dauert im Niveau II 20 Minuten und im Niveau III 30 Minuten (pro Paar).
  • Sie besteht aus 3 Teilen:      
    • Small Talk
    • Interaktion
    • Berufsrelevante Gespräche (der Bereich Marketing ist einzubeziehen)
  • Die Schüler und Schülerinnen erhalten 10 Minuten Vorbereitungszeit (getrennt oder unter Aufsicht) und dürfen ein zweisprachiges universelles Wörterbuch benutzen.
  • Die mündliche Prüfung muss bis zur offiziellen Zeugnisausgabe durchgeführt worden sein.
  • Die Schülerleistung kann mithilfe von Deskriptoren auf der Grundlage des GER bewertet werden.
  • Die mündliche Prüfung wird mit 2 Prüfern durchgeführt. Ein Protokoll ist anzufertigen.

 

4. Notenbekanntgabe

  • Den Schülern und Schülerinnen wird nach der schriftlichen Prüfung nur mitgeteilt, ob sie bestanden oder nicht bestanden haben. Bei Nichtbestehen sind sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Nach der mündlichen Prüfung werden den Schülern und Schülerinnen die Ergebnisse der mündlichen und schriftlichen Prüfung mitgeteilt.

 

5. Zertifizierung

  • Die Schüler und Schülerinnen erhalten das Zertifikat gemeinsam mit ihren Abschlusszeugnissen.
  • Das Ergebnis der Prüfung und die Teilnahme an der Prüfung erscheinen nicht im offiziellen Abschlusszeugnis.
  • Die Erläuterungen zum Zertifikat werden auf Englisch und Deutsch auf die Rückseite des Zertifikats gedruckt.

 

6. Klassenarbeitsregelungen zur Vorbereitung auf das KMK-Fremdsprachenzertifikat

  • Jedes Schuljahr sollten mindestens zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben werden.
  • In jedem Schuljahr sollten in den Klassenarbeiten alle Kompetenzbereiche lt. Lehrplan mindestens einmal abgefragt werden. (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung).
  • Zusätzlich sollte mündlich die Sprechfertigkeit durch eine angemessene Überprüfung bewertet werden. Die Noten für die Überprüfung der Sprechfertigkeit können den gleichen Stellenwert wie die schriftlichen Leistungsnachweise insgesamt erhalten.
  • Im 2. Schuljahr sollten auch die Inhalte des Faches Marketing sowohl schriftlich wie auch mündlich angemessen berücksichtigt werden.