Steuersätze der Einkommenbesteuerung
Erklärung
:
Der Grundfreibetrag bedeutet, dass bis zu einem Einkommen von 8.005,00 Euro pro Jahr keine Einkommensteuer zu zahlen ist. Der Grundfreibetrag schützt sehr niedrige Einkommen vor einer Besteuerung durch den Staat und sichert das Existenzminimum.
Steuerprogression bedeutet, dass im mittleren Einkommensbereich vom Grundfreibetrag an, der Steuersatz ständig steigt. Konkret: pro Euro zusätzlichem Einkommens steigt der prozentuale Steuersatz.
Übersteigt das Einkommen den Bereich der Steuerprogression, so wird der darüber liegende Betrag mit dem Spitzensteuersatz versteuert. Seit 2007 wird der Teil des Einkommens, der 250.703,00 Euro übersteigt mit 45 Prozent versteuert. Dieser Aufschlag von 3 Prozent wird „Reichensteuer“ genannt.
Achtung : Durch den Grundfreibetrag und die Progressionszone kann man seinen persönlichen tatsächlichen Einkommensteuersatz nicht einfach bestimmen, da bei einem Einkommen von 8.005,00 Euro bis zu 52.882,00 Euro jeder zusätzliche Euro mit einem anderen Steuersatz versteuert wird.
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