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Infoblatt

Jede Steuer braucht einen Anknüpfungspunkt, so dass eine Steuerzahlung fällig wird. Die Volkswirtschaftslehre nennt diese Anknüpfungspunkte Bemessungsgrundlagen.

Wird die Besteuerung an den Verbrauch eines bestimmten Gutes geknüpft, erhebt der Staat sogenannte Verbrauchsteuern. Beispiele sind die Tabaksteuer und die Mineralölsteuer.

Setzen die Steuern am Vermögen der Menschen an oder an deren Einkommen, spricht man von Besitzsteuern. Beispiele sind die Grundsteuer für Grundstückseigentümer oder die Einkommensteuer.

Verkehrsteuern werden erhoben, wenn Menschen kaufen oder verkaufen bzw. Verträge abschließen. Die Volkswirtschaftler nennen das „am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen“. Beispiele sind die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) und die Versicherungsteuer.

Die Tabelle ordnet die wichtigsten Steuern den drei Steuerarten zu und zeigt gleichzeitig, wem die Einnahmen dieser Steuern zustehen. Der „Staat“ gliedert sich in die drei Ebenen der Gemeinden, der Länder und des Bundes.

  Bund Länder Gemeinden Bund, Länder und Gemeinden: Bund und Länder Länder und Gemeinden
Verbrauch-steuern Branntwein-steuer
Kaffeesteuer
Mineralölsteuer
Schaumwein-steuer
Tabaksteuer
Biersteuer Getränke-
steuer
     
Besitz-
steuern
  Erbschaft-steuer
Schenkung-steuer
Vermögen-steuer
Grundsteuer
Hundesteuer

Einkommen-steuer
Lohnsteuer
Aufsichtsrat-steuer
Gewerbesteuer

Kapitalertrag-steuer
Körperschaft-steuer
 
Verkehr-steuern Versicherung-steuer
Kraftfahrzeug-steuer
Lotteriesteuer
Rennwett-steuer
Vergnügung-steuer   Umsatzsteuer Grunderwerb-steuer


Steuerarten, vollständige Dokumentation [docx][224 KB]
Steuerarten, vollständige Dokumentation [pdf][581 KB]

 

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Rechercheauftrag zur Analyse der Einnahmeseite des Bundeshaushaltes