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Infoblatt: Kuriose Steuern

König Ludwig XIV Die Perückensteuer

Friedrich I von Preußen führte zu seiner Regierungszeit tatsächlich eine Perückensteuer ein. Es war damals Mode, Perücken zu tragen. Der Trend kam aus Frankreich. Hier ein Bild vom Sonnenkönig Ludwig XIV.

Wer in Preußen eine Perücke tragen wollte, musste dafür dem Staat eine Abgabe entrichten. Die betrug 3 Taler pro in der Öffentlichkeit getragener Perücke. Ein Taler damals entspricht ungefähr 50 Euro heute. Wer daheim mit Perücken spielte, durfte das offenbar steuerfrei tun. Obwohl die versteuerten Perücken für die Öffentlichkeit ähnlich wie unsere Autos ein Nummernschild bekamen?


Die Fenstersteuer

Bis in die 1850er Jahre hinein gab es in Frankreich und anderen europäischen Ländern eine Tür- und Fenstersteuer. Wie viel für eine Türe oder ein Fenster bezahlt werden musste, hing vom Land, von der Einwohnerzahl der Gemeinde, von der Anzahl der Türen und Fenster und deren Position am Haus ab.

Die Höhe der zu entrichtenden Steuer war also höchst unterschiedlich. Immerhin war sie hoch genug, dass die Menschen Steine und Mörtel in die Hand nahmen und bereits bestehende Fenster und Türen wieder zumauerten. Dies kann man heute noch an alten Häusern erkennen.


Die Spatzensteuer

Das Sprichwort „lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“ bekam einst im Schwabenland (18. Jhd.) eine neue Bedeutung.

Da die Spatzen = Sperlinge als Schädliche angesehen wurden, wurde die Jagd auf Spatzen staatlich belohnt. Wer ein Dutzend lebende Spatzen beim Amt ablieferte, bekam 6 Kreuzer Lohn. Wer zu faul oder zu ungeschickt war bzw. die Spatzenjagd verweigerte musste eine Spatzensteuer bezahlen. Die betrug 12 Kreutzer (dies entspricht in etwa heute 7 Euro).


Die Schimpfsteuer

Noch einmal bekommen wir aus dem Schwabenland eine kuriose „Steuer“ berichtet. Die alte Reichsstadt Ulm leistete sich bekanntlich das Münster mit dem höchsten Kirchturm der Erde. Ein (sehr kleiner) Teil der Finanzierung dieses Projekts stammte aus den Einnahmen der sogenannten „Schimpfbüttel“ (Büttel = Gerichtsdiener oder abwertend für Polizist). Diese zogen mit horchenden Ohren durch die Straßen und Gassen Ulms und bestraften das Fluchen und lästerliche Schimpfen mit einer gleich zu bezahlenden Abgabe.


Die Bartsteuer

Zar Peter der Große (1672-1725) besteuerte das Tragen von Bärten in Russland. Wer sich von seinem Bart nicht trennen wollte, hatte 50 Rubel im Jahr zu bezahlen. Das war nicht wirklich viel und große Einnahmen erzielte der Zar damit nicht.

Die Bartsteuer ist ein schönes Beispiel für eine Lenkungsteuer. Er wollte nämlich seine Untertanen dazu bringen, sich zu rasieren, wie es auch die Europäer im Westen taten. Dieses Zeichen der Erneuerung und der Öffnung zu Europa hin wollte der Zar auch beim Sonntagsbummel durch die Straßen Sankt Petersburgs erkennen.


Die Gardinensteuer

Wer durch die Straßen und Gassen der Niederlande zieht, wird bemerken, dass kaum in einer Wohnstube Gardinen hängen. Das Märchen der Gardinensteuer wird als Grund angeführt, doch diese Steuer gab es nie. Somit wäre das Abhängen der Gardinen mit dem Zumauern von Fenstern bei der Fenstersteuer gleichzusetzen.

Der wahre Grund für die gardinenlosen Wohnzimmer der Niederländer liegt wohl eher in ihrer religiösen Geschichte und Tradition, die stark vom Calvinismus geprägt ist. Danach heißt es: wer ordentlich lebt, dem kann man ruhig ins Wohnzimmer schauen.


Steuerarten, vollständige Dokumentation [docx][224 KB]
Steuerarten, vollständige Dokumentation [pdf][581 KB]

 

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