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Text: Energiepolitik

Die Energiepolitik in Deutschland ist insbesondere durch das Thema „Energiewende“ gekennzeichnet. Darunter wird im engeren Sinne verstanden, dass in Deutschland ganz gezielt eine Wende weg von der Atomenergie hin zur Ökoenergie stattfinden soll. Allerdings gibt es den Begriff „Energiewende“ schon länger und er wird eigentlich viel weiter gefasst: Man meint damit eine komplette Umstellung auf nachhaltige Energieerzeugung. Es geht also nicht nur um einen Ausstieg aus der Atomenergie, sondern auch darum, alle fossilen Energieträger (Öl, Kohle, Erdgas) durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Die erneuerbaren Energien sind Windenergie, Wasserkraft, Sonnenenergie und Bioenergie. Bei der Energiewende sind außerdem auch Begriffe wie „Energieeinsparung“ und „Energieeffizienz“ entscheidend.
Ursächlich für den Ausstieg aus der Atomenergie war die Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima am 11. März 2011. Hier kam es nach einem der stärksten je gemessenen Erdbeben zu einer enormen Flutwelle vor der japanischen Küste, die den Nordosten Japans auf einem 1000 km langen Küstenstreifen überschwemmte und ca. 20.000 Menschen mit in den Tod riss. 14 Meter hohe Wellen überfluteten dabei das Atomkraftwerk in Fukushima Daiichi und sorgten dafür, dass das Kühlsystem des dabei zerstörten Atomkraftwerkes zusammenbrach. Daraufhin kam es zu mehreren Explosionen und zur Kernschmelze. Hierbei wurden große Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt und weite Gebiete des bevölkerungsreichen Japans mussten evakuiert werden. Die Aufräumarbeiten nach dem SuperGAU (=größter anzunehmender Unfall) werden Jahrzehnte dauern, weite Landstriche wurden verseucht und werden damit unbewohnbar bleiben.
Als Folge des Reaktorunfalls einigte sich die Bundesregierung am 30. Mai 2011 auf einen stufenweisen Atomausstieg. So sollen bis 2021 die meisten deutschen Atomkraftwerke stillgelegt werden, die drei modernsten AKWs sollen spätestens 2022 abgeschaltet werden, d. h. bis dahin soll der vollständige Ausstieg aus der Atomenergie vollzogen sein.
Die Nutzung der erneuerbaren Energien wird in Deutschland allerdings nicht erst seit dem Reaktorunfall in Fukushima gefördert: So gibt es das EEG, das ErneuerbareEnergienGesetz, schon seit dem 1. April 2000. Das EEG verfolgt nach Paragraph 1 den Zweck, „insbesondere im Interesse des Klima und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.“ (vgl. § 1 EEG). Durch das EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, EEAnlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom abzunehmen und weiterzuleiten. Das Gesetz wurde 2012 entscheidend weiterentwickelt indem neue Anreize für die Nutzung der erneuerbaren Energien gesetzt wurden.


Energieversorgung_Energiemix, vollständige Dokumentation [docx][120 KB]
Energieversorgung Energiemix, vollständige Dokumentation [pdf][145 KB]

 

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Text: Energiewirtschaft