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Islam

Armut und Reichtum im Islam

M1 Pflichten der Muslime

Im Islam gibt es fünf Grundpflichten, die jeder Muslim bzw. jede Muslima zu erfüllen hat. Diese werden auch die fünf Säulen des Islam genannt:

  1. Säule: Glaubensbekenntnis
  2. Säule: Pflichtgebet
  3. Säule: Fasten
  4. Säule: Armensteuer
  5. Säule: Pilgerfahrt nach Mekka.

Diese finden sich in den Suren , den einzelnen Abschnitten des Koran , der Heiligen Schrift der Muslime. Der Koran, entstanden im ersten Drittel des 7. Jahrhunderts nach Christus, enthält für die Muslime das unmittelbare Wort Gottes ( Allahs ).

M2 Armut und Reichtum im Koran

# „So verrichtet das Gebet und entrichtet die Armenspende und gehorcht Allah und Seinem Gesandten; und Allah weiß, was ihr tut.” (Sure 58, Vers 13)

# „Nimmer erlangt ihr die Gerechtigkeit, ehe ihr nicht spendet von dem, was ihr liebt; und was immer ihr spendet, siehe, Allah weiß es.” (Sure 3, Vers 92)

# „Nicht besteht die Frömmigkeit darin, dass ihr eure Angesichter gen Westen oder Osten kehret; vielmehr ist fromm, wer da glaubt an Allah und den Jüngsten Tag und die Engel und die Schrift und die Propheten, und wer sein Geld aus Liebe zu Ihm ausgibt für seine Angehörigen und die Waisen und die Armen und den Sohn des Weges [Wandersmann] und die Bettler und die Gefangenen; und wer das Gebet verrichtet und die Armensteuer zahlt; und die, welche ihre Verpflichtungen halten, wenn sie sich verpflichtet haben, und standhaft sind in Unglück, Not und Drangsalszeit; sie sind`s, die da lauter sind, und sie, sie sind die Gottesfürchtigen.” (Sure 2, Vers 177)

# „Die, welche Wucher fressen, sollen nicht anders auferstehen, als wie einer aufersteht, den der Satan durch Berührung geschlagen hat. Solches darum, dass sie sprechen: „Verkauf ist nur das gleiche wie Wucher.” Und Allah hat das Verkaufen erlaubt, aber den Wucher verwehrt; und wer Ermahnung von seinem Herrn bekommt und sich enthält, dem wird (Vergebung) für das Vergangene, und seine Sache ist bei Allah; wer es aber von neuem tut, die sind des Feuers Gefährten und werden ewig darinnen verweilen.” (Sure 2, Vers 275)

(Der Koran (1992), übers. v. Max Henning. Stuttgart: Reclam, S. 531, 77, 48, 64f.)

M3 Religiöse und kulturelle Aspekte der Armensteuer

Die Gesamtgemeinde ( umma ) der Muslime wird seit der Entstehung des Islam im 7. Jahrhundert n. Chr. auf der Arabischen Halbinsel als eine Gemeinschaft verstanden. In dieser Solidargemeinschaft begreifen sich alle Muslime als Brüder und Schwestern. Ausdruck der Solidarität ist die soziale Abgabe, mit der sich Vermögende am Unterhalt der ärmeren Mitmuslime zu beteiligen haben. Bei der Armensteuer handelt es sich um eine verpflichtende Abgabe für die Muslime ab dem Jugendalter, nicht um eine freiwillige Gabe an Bedürftige (Almosen). Das arabische Wort für die Armenspende ist zakat , was ursprünglich „Reinigung” oder „Läuterung” bedeutet. Demnach war bzw. ist die religiöse Vorstellung verbreitet, dass irdischer Besitz etwas Unreines sei. Durch die Hilfe für den Nichtbesitzenden reinigt sich der Besitzende geradezu von seinen unreinen, weltlichen Gütern. Die Armensteuer erinnert an den Grundsatz „Eigentum verpflichtet” aus unserem Grundgesetz.

Im Koran ist weder die Höhe der Armensteuer noch die Art und Weise ihrer Erhebung geregelt. Ausgehend von den Aussprüchen des Propheten Mohammed , die sich in der Sunna , der Beschreibung des Lebens Mohammeds finden, arbeiteten islamische Rechtsgelehrte Regeln aus, welche die verschiedenen Berufe und die unterschiedlichen Einkommen berücksichtigten. Jeder Muslim darf einen Betrag behalten, der zum Überleben notwendig ist und nicht besteuert wird. Auf Gebrauchsgegenstände wie Wohnstätten, Möbel und Kleider ist kein Zakat zu entrichten, auf Geldvermögen und auf gehandelte Gegenstände sehr wohl.

Noch heute gilt, dass jeder Gläubige pro Jahr 2,5% des Einkommens spenden sollte. Abgesehen von Saudi-Arabien, Pakistan und Malaysia erheben die meisten modernen Staaten die Armensteuer nicht. Daher hat der Einzelne, um seiner religiösen Pflicht nachzukommen, Geld an arme Menschen, an Bedürftige, die nach einem Unglück Unterstützung benötigen, oder eine religiöse Einrichtung zu spenden. Wann er das im Jahr macht, entscheidet er selbst. Oftmals entrichten die Muslime ihre soziale Abgabe am Ende des Fastenmonats ( Ramadan ). Muslime in Deutschland können ihr Geld auch an Moscheen oder Hilfsorganisationen spenden. Einige schicken ihre Abgabe auch in ihre Heimatländer.

(Vgl. Halm, Heinz (92014): Der Islam. Geschichte und Gegenwart. München: Beck, S. 69-71; islamicrelief.de , 2.12 .2015; religionen-entdecken.de , 2.12.2015)

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