Strategien zum Umgang mit Copyright-Problemen
Gelegentlich lassen sich im Internet keine freien Materialien finden. Im Folgenden beschreiben wir einige Strategien, wie Sie in Ihrem Werk die Arbeiten Dritter nutzen können.
In den meisten Fällen bringen diese Strategien mit sich, dass nicht alle Werke Dritter direkter Bestandteil der Publikation sind. Über Quellenangaben oder Links haben Ihre Leserinnen und Leser jedoch die Möglichkeit, sich die nötigen Werke zu beschaffen
Ausführliche Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie in diesem Bereich auf unserem Server: Urheberrecht und Datenschutz in der Schule
Einen Leitfaden sowie Ablaufbeschreibungen und Erläuterungen für unsere eigenen Autor/innen haben wir im Bereich Landesakademie - Lehrerfortbildungsserver für Sie abgelegt.
Das Werk wird zitiert
Ein Zitat ist eine unveränderte Übernahme eines Werkes unter Quellenangabe. Allerdings wird fälschlich oft angenommen, dass das Zitatrecht voraussetzungslos angewendet werden kann oder dass man mit den Werken Dritter wie in fachwissenschaftlichen Arbeiten an der Universität verfahren dürfe. Sie dürfen zwar zitieren - aber:
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Sie müssen das Änderungs- und Entstellungsverbot beachten.
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Ein Zitat ist nur zulässig, wenn es als Beleg eigener Ausführungen (also als Beispiel, zum besseren Verständnis eigener Ausführungen, zur Begründung / Vertiefung eigener Ausführungen, als Erörterungsgrundlage / zur Veranschaulichung von Lehrinhalten) dient. Dabei ist zu prüfen, ob die innere Verbindung zwischen eigenem und fremden Werk gegeben ist.
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Ein Zitat darf nicht als Ersatz für eigene Ausführungen und nicht zur Ausschmückung verwendet werden.
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Das zitierte Werk muss als solches erkennbar sein und vom eigenen Werk abgehoben werden.
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Die Länge eines Zitates muss beschränkt sein: Sie dürfen nur so viel, wie für Ihren Zweck unbedingt erforderlich ist, übernehmen. Im Verhältnis zum eigenen Werk hat das Zitat immer eine untergeordnete Rolle - im Vordergrund steht die Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Zitates (siehe oben).
Bitte beachten Sie: Ihr eigenes Werk muss die geforderte inhaltliche Auseinandersetzung enthalten. Die Auseinandersetzung mit dem Werk eines Dritten kann demnach nicht den Schülerinnen und Schülern überlassen sein. Ein Ausschnitt aus einem Werk eines Dritten darf demnach nicht nur als unterrichtlicher Impuls verwendet werden.
Auf das Werk wird verlinkt
Auf das Werk wird verlinkt: Falls nur ein kleiner Teil des Werkes benötigt wird, ist die einfachste Möglichkeit ein Hinweis auf die benötigte Textstelle: Ein Link führt zur Seite mit den entsprechenden Werken. In der Publikation wird lediglich der Bereich angegeben, der für die konkrete Unterrichtsstunde genutzt werden soll. Das kann wie folgt aussehen
Klopp, Tina; Gesetze zu verkaufen; in: Zeit Online, 07.10.2010: http://www.zeit.de/digital/internet/2010-10/open-data-lizenzen-urheberrechte [04.01.2011: 12:48] - zweiter und dritter Absatz des Textes:
"Hier darf [...]
[...] oft heißt."
Das Werk wird genannt
Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn keine Internetquelle vorhanden ist oder auch immer dann, wenn das Material Lehrwerken entnommen wurde:
Badische Zeitung; 'Junges Freiburg' im Gemeinderat; 25.10.2003; in: Bub-Kalb, S. et al; Terra. GWG 8/9 Gemeinschaftskunde Wirtschaft 1/2. Gymnasium Baden-Württemberg; Klett-Perthes, Stuttgart 2004: S. 54-55 - gesamter Text inklusive der Arbeitsaufträge 1,2 und 3
Plaßmann, T.; Karikatur zum Thema Teleshopping; in: Bub-Kalb, S. et al; Terra. GWG 8/9 Gemeinschaftskunde Wirtschaft 1/2. Gymnasium Baden-Württemberg; Klett-Perthes, Stuttgart 2004: S. 76.
Die Rechte zur Publikation werden eingeholt
Es kann Gründe geben, warum bestimmte Werke Dritter unbedingt Teil der Publikation sein müssen. In diesem Fall müssen die entsprechenden Rechte beim Rechteinhaber eingeholt werden, der Vorgang muss dokumentiert werden.