Infoblatt
Jede Steuer braucht einen Anknüpfungspunkt, so dass eine Steuerzahlung fällig wird. Die Volkswirtschaftslehre nennt diese Anknüpfungspunkte Bemessungsgrundlagen.
Wird die Besteuerung an den Verbrauch eines bestimmten Gutes geknüpft, erhebt der Staat sogenannte Verbrauchsteuern. Beispiele sind die Tabaksteuer und die Mineralölsteuer.
Setzen die Steuern am Vermögen der Menschen an oder an deren Einkommen, spricht man von Besitzsteuern. Beispiele sind die Grundsteuer für Grundstückseigentümer oder die Einkommensteuer.
Verkehrsteuern werden erhoben, wenn Menschen kaufen oder verkaufen bzw. Verträge abschließen. Die Volkswirtschaftler nennen das „am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen“. Beispiele sind die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) und die Versicherungsteuer.
Die Tabelle ordnet die wichtigsten Steuern den drei Steuerarten zu und zeigt gleichzeitig, wem die Einnahmen dieser Steuern zustehen. Der „Staat“ gliedert sich in die drei Ebenen der Gemeinden, der Länder und des Bundes.
Bund | Länder | Gemeinden | Bund, Länder und Gemeinden: | Bund und Länder | Länder und Gemeinden | |
Verbrauch-steuern |
Branntwein-steuer
Kaffeesteuer Mineralölsteuer Schaumwein-steuer Tabaksteuer |
Biersteuer |
Getränke-
steuer |
|||
Besitz-
steuern |
Erbschaft-steuer
Schenkung-steuer Vermögen-steuer |
Grundsteuer
Hundesteuer |
Einkommen-steuer
|
Kapitalertrag-steuer
Körperschaft-steuer |
||
Verkehr-steuern |
Versicherung-steuer
Kraftfahrzeug-steuer |
Lotteriesteuer
Rennwett-steuer |
Vergnügung-steuer | Umsatzsteuer | Grunderwerb-steuer |
Steuerarten, vollständige Dokumentation [docx][224 KB]
Steuerarten, vollständige Dokumentation [pdf][581 KB]
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Rechercheauftrag zur Analyse der Einnahmeseite des Bundeshaushaltes