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Recht­li­cher Hin­ter­grund

Kurz­ge­schich­te

Kli­ma­rah­men­kon­ven­ti­on 1992 der UN

  • 192 Ver­trags­staa­ten

  • „Grund­ge­setz“ der in­ter­na­tio­na­len Kli­ma­po­li­tik

  • Völ­ker­recht­lich ver­bind­li­cher Ver­trag

An­dau­ern­de Wei­ter­ent­wick­lung

  • Kyoto Pro­to­koll 1997 → erste Ver­pflich­tungs­pe­ri­ode (2008-2012)

  • Nach 2012 wei­te­re Schrit­te mit ver­schärf­ten Emis­si­ons­zie­len

Ver­trags­aus­zug

Art (2) [_______________________________________________________]

… das End­ziel die­ses Über­ein­kom­mens und aller damit zu­sam­men­hän­gen­den Rechts­in­stru­men­te [ist] die Sta­bi­li­se­rung der Treib­haus­gas­kon­zen­tra­ti­on in der At­mo­sphä­re auf einem Ni­veau zu er­rei­chen, auf dem eine ge­fähr­li­che an­thro­pho­ge­ne Stö­rung des Kli­ma­sys­tems ver­hin­dert wird.

Art (3.1) [_______________________________________________________]

Die Ver­trags­par­tei­en sol­len auf der Grund­la­ge der Ge­rech­tig­keit und ent­spre­chend ihren ge­mein­sa­men, aber un­ter­schied­li­chen Ver­ant­wort­lich­kei­ten und ihren je­wei­li­gen Fä­hig­kei­ten das Kli­ma­sys­tem zum Wohl heu­ti­ger und künf­ti­ger Ge­ne­ra­tio­nen schüt­zen. Folg­lich sol­len die Ver­trags­par­tei­en, die ent­wi­ckel­te Län­der sind, bei der Be­kämp­fung der Kli­ma­än­de­run­gen und ihren nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen die Füh­rung über­neh­men.

Art (4.7) [_______________________________________________________]

Der Um­fang, in dem Ver­trags­par­tei­en, die Ent­wick­lungs­län­der sind, ihre Ver­pflich­tun­gen aus dem Über­ein­kom­men wirk­sam er­fül­len, wird davon ab­hän­gen, in­wie­weit Ver­trags­par­tei­en, die ent­wi­ckel­te Län­der sind, ihre Ver­pflich­tun­gen aus dem Über­ein­kom­men be­tref­fend fi­nan­zi­el­le Mit­tel und die Wei­ter­ga­be von Tech­no­lo­gie wirk­sam er­fül­len, wobei voll zu be­rück­sich­ti­gen ist, dass die wirt­schaft­li­che und so­zia­le Ent­wick­lung sowie die Be­sei­ti­gung der Armut für die Ent­wick­lungs­län­der erste und dring­lichs­te An­lie­gen sind.

Auf­ga­ben

  1. Lies den Ver­trags­aus­zug zu­erst auf un­be­kann­te Wör­ter und Satz­tei­le durch und mache Dir hier­zu Rand­zei­chen / Zei­chen im Text. Klärt diese ge­mein­sam im Klas­sen­zim­mer.
  2. Finde für jeden der drei ge­nann­ten Ar­ti­kel eine pas­sen­de Über­schrift.

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