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Lösung

Arbeitsblatt Nr.5: Internetrecherche zur gesetzlichen Lage der Gendiagnostik (Lösungen)

Aufgaben:

1) Erarbeite anhand folgender Internetseiten die rechtliche und gesetzliche Lage zum Umgang mit Gentests (insbesondere in Bezug auf Chorea Huntington)!

Artikel von April 2000
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-16215703.html

Artikel von April 2004
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Arbeitgeber-duerfen-keinen-Gentest-verlangen_aid_699273.html

Beantworte folgende Fragen:

a) Erläutere die Problematik von Versicherungen bei der Antragsstellung einer „Last-Minute-Lebensversicherung“!

  • Problematik Last-Minute-Lebensversicherung: Todgeweihter schließt schnell noch LV ab
  • Daher prüfen Versicherungsunternehmen auch den aktuellen Gesundheitszustand des Antragsstellers, um sich abzusichern – allgemein akzeptiert

b) Prüfe, ob Versicherungen von Antragsstellern Gentests verlangen dürfen, um das Risiko besser einschätzen zu können!

  • Versicherungen dürfen keine Gentests verlangen.
  • Allerdings dürfen Versicherung bereits durchgeführte Gentests einfordern, wenn es um eine höhere Versicherungssumme geht.

c) Prüfe, ob Arbeitgeber Gentests verlangen dürfen, um die Einstellung eines Bewerbers besser einschätzen zu können!

  • Arbeitgeber dürfen keine Gentests verlangen.

d) Prüfe, ob Mütter ihr noch ungeborenes Kind im Mutterleib einem Gentest unterziehen dürfen?

  • Vorgeburtliche Untersuchungen auf Krankheiten wie Chorea Huntington sind verboten.

e) Gib an, wer Gentests generell durchführen darf und unter welchen Bedingungen diese Gentests durchgeführt werden dürfen!

  • Gentests dürfen nur von qualifizierten Ärzten nur nach vorheriger, gründlicher Aufklärung und schriftlicher Einwilligung des Patienten vorgenommen werden.

2) Lies dir folgendes Fallbeispiel durch und diskutiere in Partnerarbeit, wie das Verwaltungsgericht im September 2004 in diesem Fall wohl entschieden hat:

Sie bekam im September 2004 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt Recht und musste als Beamtin auf Probe eingestellt werden. Das Gericht betonte, dass der Staat kein Recht habe, einen Gentest zu verlangen. Ohne Test aber sei es nicht überwiegend wahrscheinlich, dass sie tatsächlich vorzeitig dienstunfähig würde.