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Datenschutz

Insbesondere wenn Teile des Schulportfolios einem größeren Nutzerkreis zuganglich gemacht werden muss man diese Inhalte auf Übereinstimmungen mit den Anforderungen an den Datenschutz an öffentlichen Schulen überprüfen. Details entnehmen Sie den Seiten zum Thema Urheberrecht und Datenschutz an Schulen auf unserem Server.

So ist z.B. die Speicherung personenbezogener Daten von Lehrkräften an öffentlichen Schulen nur dann zulässig, wenn es zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist. Zu diesen Daten gehören sowohl der Name als auch die Funktionen an der Schule, womit z.B. der Veröffentlichung eines Organigramms mit Namen enge Grenzen gesetzt sind.

Genauso sensibel können die im Rahmen der Selbst- bzw. Fremdevaluation erhobenen Daten sein, wie im Merkblatt zum Datenschutz des Landesintituts für Schulentwicklung dargestellt wird.

Ein anderes Beispiel sind die Diagnose- und Vergleichsarbeiten, die im Schulportfolio zu berücksichtigen sind, aber ausdrücklich nur im Rahmen des innerdienstlichen Verkehrs dargestellt werden.

Insgesamt wird man nicht darauf verzichten können, die Inhalte regelmäßig darauf zu überprüfen, in wie weit sie Rechte einzelner Personen berühren, und die Zugriffsrechte auf den dienstlich notwendigen Personenkreis einzugrenzen. Besonders bei aus dem Internet erreichbaren Installationen sollte man auf sparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten achten und gegebenenfalls einzelne Breiche im Verwaltungsnetz abbilden.

Weitere Informationen zum Thema: https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit