EPA- Basisoperatorenkatalog 2004
EPA- Basisoperatorenkatalog (EPA = bundesEinheitliche PrüfungsAnforderungen) für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Gemeinschaftskunde – Geographie – Geschichte – Wirtschaft
Gültig seit 29.6.2005
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I | Anforderungsbereich II | Anforderungsbereich III |
umfasst das Wiedergeben und Beschreiben von fachspezifischen Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang unter reproduktivem Benutzen geübter Arbeitstechniken. Dies erfordert vor allem Reproduktionsleistungen. |
umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter fachspezifischer Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte. Dies erfordert vor allem Reorganisations- und Transferleistungen. |
umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerungen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen. Dies erfordert vor allem Leistungen der Reflexion und Problemlösung. |
Anforderungsbereich I: | Anforderungsbereich II: | Anforderungsbereich III: |
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Die Operatoren im Einzelnen
I |
nennen |
Entweder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen oder Kenntnisse ohne Materialvorgabe anführen. |
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herausarbeiten |
Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/oder gegebenenfalls berechnen. |
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beschreiben |
Wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig wiedergeben. |
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charakterisieren |
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen. |
II |
erstellen |
Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen graphisch darstellen und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften (z.B. Fließschema, Diagramm, Mind Map, Wirkungsgefüge). |
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darstellen |
Strukturen und Zusammenhänge beschreiben und verdeutlichen. |
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analysieren |
Materialien oder Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten. |
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ein-, zuordnen |
Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen. |
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begründen |
Komplexe Grundgedanken argumentativ schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen. |
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erklären |
Informationen durch eigenes Wissen und eigene Einsichten begründet in einen Zusammenhang stellen (z.B. Theorie, Modell, Gesetz, Regel, Funktionszusammenhang) |
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erläutern |
Sachverhalte im Zusammenhang beschreiben und anschaulich mit Beispielen oder Belegen erklären. |
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vergleichen |
Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und in ein Ergebnis formulieren. |
III |
überprüfen |
Vorgegebene Aussagen bzw. Behauptungen an konkreten Sachverhalten und innnerer Stimmigkeit messen. |
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beurteilen |
Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen im Zusammenhang auf ihre Stichhaltigkeit bzw. Angemessenheit prüfen und dabei die angewandten Kriterien nennen. |
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bewerten |
Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, eine persönliche Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen. |
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erörtern |
Zu einer vorgegebenen Problemstellung durch Abwägen von Für- und Wider-Argumenten ein begründetes Urteil fällen. |
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gestalten |
Sich produkt-, rollen- bzw. adressatenorientiert mit einem Problem durch Entwerfen z.B. von Reden, Streitgesprächen, Strategien, Beratungsskizzen, Szenarien oder Modellen auseinandersetzen. |
(In Kraft gesetzt mit Beschluss der Dienstbesprechung vom 29.6.2005)
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