Evaluation der Fortbildungsangebote
Die Landesakademie, die Schulaufsichtsbehörden sowie die Schulen und Schulverbünde sind verpflichtet, die Fortbildungsangebote in ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu evaluieren.
(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, III)
Unter dem Stichwort „Fortbildungsevaluation“ wird gemeinhin die Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen subsummiert. Dabei werden mit meist quantitativen Verfahren am Ende der Fortbildung die Zufriedenheit der Teilnehmer, Aspekte der didaktisch-methodischen Gestaltung, der Leitung, der Tagungsunterlagen und der Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte erfragt. Im Kontext der Debatte über die Wirksamkeit von Fortbildungen wird zunehmend auch die Evaluation des Transfers und der Praxiswirksamkeit von Fortbildungen wichtig. Die Verwaltungsvorschrift setzt den Akzent auf die Evaluation der Fortbildungsangebote im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und spricht dabei besonders die Verantwortung der Institutionen als Fortbildungsanbieter und –planer an. Hinweise zur Evaluation der Fortbildungsplanung und der Fortbildungsangebote an Schulen finden sich unter
Evaluation der Fortbildungsplanung und der Fortbildungsangebote
Die Evaluation von Fortbildungen dient zum einen dem Fortbildungsanbieter zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität seines Angebots. Zum anderen gibt sie der Lehrgangsleitung Hinweise für die eigene Arbeit. Über die Abfrage der Teilnehmererwartungen am Beginn einer Fortbildung und über Rückmelderunden im Verlauf bzw. am Ende einer Fortbildung erhält sie Hinweise für die Gestaltung der aktuellen und von künftigen Fortbildungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten gleichzeitig Gelegenheit ihre Erwartungen an die Fortbildung und ihren Kompetenzzuwachs zu reflektieren. Nach den Erkenntnissen der Wirksamkeitsforschung wirken sich derartige Reflexionsrunden nachhaltig auf den Kompetenzzuwachs der Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aus.