Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Fortbildungsplanung und Personalentwicklung in der Fremdevaluation

Das Landesinstitut für Schulentwicklung hat in seinem “Qualitätsrahmen zur Fremdevaluation an allgemein bildenden Schulen“ die Fortbildungsplanung und die Personalentwicklung deutlich verankert.

Das obligatorische Kriterium III,1 („Schulführung und Schulmanagement“) betont im Merkmal 15 („Personalentwicklung“), dass es zur Aufgabe von Schulleitung gehört, „sowohl die Weiterentwicklung der Kompetenzen der Lehrkräfte als auch die Ziele der Schule in Entscheidungsfindungen“ einzubeziehen.

Im Wahlpflichtbereich A sollen im Qualitätsbereich II „Professionalität der Lehrkräfte“ zwei von drei Merkmalen gewählt werden. Im Kriterium II, 2 („Praxis der Weiterqualifizierung“) wird verdeutlicht, dass „die Fortbildungspraxis an der Schule (…) sowohl die individuellen Interessen und Bedarfe der Lehrkräfte als auch die Notwendigkeiten im Rahmen von Vorgaben oder der internen Schul- und Unterrichtsentwicklung“ (berücksichtigt). Auf der Wirkungsebene soll dadurch erreicht werden,  dass die Fortbildungsplanung „sowohl zu einer gezielten Weiterentwicklung der Schule als auch zu individuell ausgerichteten Personalentwicklungsmaßnahmen“ führt. Damit wird einem Grundgedanken der „Leitlinien“ Rechnung getragen, demzufolge jede Lehrkraft das „Recht auf Förderung im Rahmen einer schulbezogenen und schulübergreifenden Personalentwicklung“ hat ("Leitlinien" IV. Abs. 4).

In diesem Kontext weist das Landesinstitut auch darauf hin, dass es für die Qualitätsentwicklung einer Schule u.a. förderlich ist, wenn ihr die Qualifikationen und Kompetenzen ihrer Lehrkräfte bekannt sind und diese eingebracht werden können (s. „Portfolio“).

Fortbildungsplanung und Personalentwicklung im Rahmen der Zertifizierung nach AZAV

Für berufliche Schulen ist die Fortbildungsplanung Teil der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Schulen, die von der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III (Sozialgesetzbuch, Drittes Buch) zugelassene und geförderte Maßnahmen durchführen wollen, benötigen eine Zertifizierung nach AZAV. Die Leistungsfähigkeit der Schule muss u.a. durch ein Konzept zur Personalentwicklung nachgewiesen werden. Dies sieht vor, dass die Schule Fortbildungsbedarfe erhebt und hierbei die persönlichen Bedarfe der Lehrkräfte berücksichtigt und „das Personal in einer Schule regelmäßig und den Anforderungen angepasst fortgebildet wird.“ 
Dazu muss die Schule entsprechende Verfahren festlegen

  • zur Bedarfserhebung
  • zur regelmäßigen Kommunikation über Fortbildungsbedarfe z.B. in Beratungsgesprächen mit der Schulleitung
  • zur Fortbildungsidentifikation, -beantragung und -genehmigung
  • zur Auswertung des Nutzens von Fortbildungen

Bei der Verfahrensbeschreibung muss  an die Verwaltungsvorschrift „Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schule in Baden-Württemberg“ angeknüpft und diese schulspezifisch konkretisiert werden. (vgl. Auf dem Weg zum Einzelschulzertifikat - Hilfen zur Umsetzung von ausgewählten Zertifizierungsstandards (ISO, AZAV), Landesinstitut für Schulentwicklung; Stuttgart 2013, S. 59)