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Verantwortung der Schulleitung und der Fortbildungsplanung

Zuständig für die Fortbildung und Personalentwicklung an der Schule ist die Schulleitung. Sie wird dabei durch die Angebote der Landesakademie beziehungsweise der Schulaufsichtsbehörden unterstützt.

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, II. Abs.4)

Aus der Zuständigkeit der Schulleitung für Fortbildung und Personalentwicklung ergeben sich Verantwortungen, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten. 

Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, die Entwicklung und Vereinbarung eines Fortbildungsplanes zu ermöglichen und zu organisieren. Der Fortbildungsplan bildet  die Grundlage für die Mittelanforderung zur Begleichung von Honoraren bzw. zur Anforderung von Fortbildungs- und Beratungspersonal (vgl. „Leitlinien“ IV. Abs. 2). Im Fortbildungsplan sind die Die Beteiligten an der Fortbildungsplanung) sowie bei Pädagogischen Tagen der Schulkonferenz zu berücksichtigen. Ggf. ist die Schulleitung dafür zuständig, ein Fortbildungsbudget zu verwalten.

Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung ist vorrangig im Wege kooperativer und motivierender Personalführung durch die Schulleitung sicherzustellen. Unbeschadet der Zuständigkeit der Gesamtlehrerkonferenz nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Konferenzordnung kann die Schulleitung Lehrerinnen und Lehrer in zu begründenden Fällen zur Wahrnehmung bestimmter Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen verpflichten.

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, IV. Abs. 3)

Im Rahmen der Personalentwicklung hat die Schulleitung die Aufgabe, in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche mit den Lehrkräften zu führen (vgl. „Leitlinien“ IV Abs. 4). Diese Beratungsgespräche dienen der schulbezogenen und schulübergreifenden Förderung der Lehrkräfte und der Beratung, wie sie ihre berufsspezifischen Kompetenzen erhalten und stetig weiterentwickeln können (vgl. „Leitlinien“ IV Abs. 3). Grundlage für das Beratungsgespräch kann das Fortbildungsportfolio der Lehrkraft sein.

Die Schulleitung hat besondere Verantwortungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Transfer von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Fortbildungen sind dann eher wirksam für den Unterricht und das Lernen der Schülerinnen und Schüler, wenn es einen Wechsel von Fortbildungen und projektartiger Anwendung im Unterricht, eine Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Team und die Unterstützung des Transfers durch Transfergespräche mit der Schulleitung gibt (vgl. Lipowski 2010, S. 64). Besonders wirksam sind nach den Ergebnissen der Wirkungsforschung schulinterne Maßnahmen, da sie auf den tatsächlichen Bedarf der Teilnehmer abgestimmt werden und die schulischen Kooperationsformen aufgreifen und vertiefen können ( Schulinterne Fortbildungen und Pädagogische Tage). Die Schulleitung hat hier eine wichtige Aufgabe, ein Bewusstsein für die Wirksamkeit von Fortbildungen zu fördern und transferorientierte Fortbildungsformate – trotz aller Zwänge im Schulalltag – zu ermöglichen.