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Verantwortung der einzelnen Schule für die Fort- und Weiterbildung

Im Rahmen eines umfassenden schulischen Qualitätskonzeptes, das mit einer Stärkung der Eigenverantwortung der einzelnen Schule und veränderten Formen der Rechenschaftslegung einhergeht, stellen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zentrale Instrumente für Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung und Personalentwicklung dar.

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, I. Abs.1)

Mit dieser Akzentuierung von Fort- und Weiterbildung wird im ersten Satz der „Leitlinien“ eine Neuorientierung der Lehrerfortbildung deutlich. Lehrerfortbildung ist nicht nur Privatsache der einzelnen Lehrkraft, sondern hat die Aufgabe Lehrkräfte und Schulen in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Lehrerfortbildung wird damit in dreifacher Hinsicht neu ausgerichtet. Sie wird nutzenorientiert: Fort- und Weiterbildung nicht als Selbstzweck, sondern als nützlich und wirksam für die Lehrkräfte und ihre Zusammenarbeit in der Schule. Sie wird  bedarfsorientiert: entsprechend dem Bedarf der Abnehmer und ihrer beruflichen Praxis gestaltet. Sie wird systembezogen: schulische Entwicklungsprozesse und bildungspolitische Reformprozesse aufgreifend und gestaltend.

Lehrerfortbildung wird damit zum Thema der Qualitätsentwicklung einer Schule. Die „Leitlinien“ in ihrer Gesamtheit zeigen aber, dass in der Neuausrichtung der Lehrerfortbildung eine Balance zwischen dem Entwicklungsinteresse der Schule und dem Entwicklungsbedarf der einzelnen Lehrkraft anzustreben ist ( „Schulbezogene und schulübergreifende Personalentwicklung“).

Diese Neuausrichtung der Lehrerfortbildung erfordert, dass sich sowohl die einzelne Lehrkraft als auch die Schule mit der Fort- und Weiterbildung befassen und klären, welchen Beitrag die Fort- und Weiterbildung zur persönlichen und schulischen Entwicklung leisten kann und soll ( “Ermittlung der Qualifizierungsanforderungen nach Qualitätsbereichen“).

Es sollen nicht nur Fortbildungsangebote von amtlichen und externen Anbietern mit Blick auf die individuellen Fortbildungswünsche gebucht  werden, sondern die Lehrkräfte und Schulen sollen selbst aktiv an der Entwicklung bedarfsorientierter Fortbildungen beteiligt sein. Dies gelingt, wenn der Fortbildungsbedarf mit der Schulverwaltung und deren Fortbildungspersonal abgestimmt wird und auf der Basis dieser Abstimmung bedarfsorientierte Angebote entwickelt werden können. Wenn Schulen mehr schulinterne oder schulnahe Fortbildungen durchführen, haben sie größeren Gestaltungsspielraum und können zeitnaher auf den Bedarf reagieren, und das Fortbildungspersonal kann sich spezifischer auf den Bedarf der jeweiligen Schule einstellen.