Fortbildungsplanung an den Schulen
Die „Leitlinien“ geben den Schulen und den Lehrerinnen und Lehrern einen maßgeblichen Einfluss auf das Fortbildungsgeschehen, denn Fortbildungsbesuche sind nach Erkenntnissen der Bildungsforschers insbesondere dann im Unterricht wirksam, wenn sie zum Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte und der Schulen passen. Fortbildungsmaßnahmen können von der Schulverwaltung und deren Fortbildnern nur dann bedarfsgerecht angeboten und gestaltet werden, wenn Fortbildungen in der Schule zum Thema werden und die Schulen ihren Bedarf kennen und an die Fortbildungsanbieter weitergeben. Fortbildungsplanung an Schulen ermöglicht es Lehrkräften über Fortbildungen ins Gespräch zu kommen und die Entwicklungsziele der Schule und die persönliche professionelle Entwicklung zu berücksichtigen.
Die nachstehende Grafik veranschaulicht, wer an der Fortbildungsplanung an Schulen beteiligt ist und in welchen Prozess-Schritten der Fortbildungsbedarf erhoben, der Fortbildungsplan vereinbart die Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt und die Fortbildungsangebote evaluiert werden können. Das hellgelb hinterlegte Rechteck symbolisiert die internen Beteiligten und die Abläufe innerhalb einer Schule. Die Symbole am unteren Rande dieses Rechteckes zeigen die Beteiligten des Regierungspräsidiums (Fachberatung durch FbS) bzw. des Staatlichen Schulamts (Fachberatung durch FbU), die zur Unterstützung hinzugezogen werden können. Die folgenden Abschnitte enthalten nähere Informationen zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Beteiligten und zu den einzelnen Planungsschritten.
Durch das Anklicken der Symbole wird auf die jeweiligen Seiten geleitet, die weiterführende Informationen und Material zu den Aufgaben der Beteiligten enthalten.