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Wie kann ein Mood­le­kurs mehr­mals ver­wen­det wer­den?

Ein Mood­le­kurs mit ur­he­ber­recht­lich ge­schütz­ten, je­doch nach §52a frei­ge­ge­be­nen Ma­te­ria­li­en darf nicht län­ger als die Un­ter­richts­ein­heit on­line ste­hen.

Es spricht je­doch über­haupt nichts da­ge­gen, einen Kurs mehr­mals zu ver­wen­den. Dazu wird ent­we­der eine Kopie des Kur­ses vor sei­ner ers­ten Be­nut­zung ge­spei­chert und im Be­darfs­fall über die Funk­ti­on Wie­der­her­stel­len im Ad­mi­nis­tra­ti­ons­block des Kur­ses neu ein­ge­rich­tet oder über die Funk­ti­on Zu­rück­set­zen - eben­falls im Ad­mi­nis­tra­ti­ons­block - alle Nut­zer­da­ten und –da­tei­en ent­fernt.

Eine Kopie des Mood­le­kur­ses kann aber auch an an­de­re Lehr­per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Die Ge­set­ze zum Daten- und Ur­he­ber­schutz müs­sen in allen Fäl­len und immer be­ach­tet wer­den. Sinn­voll ist es des­halb, be­reits bei der Er­stel­lung des Kur­ses zu klä­ren, woher die im Kurs ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en stam­men und die Quel­len unter Be­ach­tung der Ur­he­ber­rech­te in einer ge­son­der­ten Datei zu Bei­spiel in der DWS­NHP-BOX oder bei der Be­schrei­bung der Ma­te­ria­li­en zu­sam­men­zu­stel­len.

Wei­ter: Un­ter­rich­ten mit Mood­le