Zur Haupt­na­vi­ga­ti­on sprin­gen [Alt]+[0] Zum Sei­ten­in­halt sprin­gen [Alt]+[1]

Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung

Hin­weis

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ma­te­ria­li­en und In­for­ma­tio­nen, die Sie hier vor­fin­den, zum Teil noch nicht an die neue Ge­set­zes­la­ge an­ge­passt sind.

Wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag einer öf­fent­li­chen Stel­le durch eine an­de­re Stel­le oder Per­son ver­ar­bei­tet, dann be­zeich­net man dies als Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Hier­für ist eine schrift­li­che Auf­trags­er­tei­lung zwin­gend vor­ge­schrie­ben.

Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um hat für einen sol­chen Zweck Vor­la­gen für einen Ver­trag be­reit­ge­stellt.

(Stand April 2015)

Wei­ter zu Ver­pflich­tungs­er­klä­rung