Auftragsdatenverarbeitung
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Werden personenbezogene Daten im Auftrag einer öffentlichen Stelle durch eine andere Stelle oder Person verarbeitet, dann bezeichnet man dies als Auftragsdatenverarbeitung. Hierfür ist eine schriftliche Auftragserteilung zwingend vorgeschrieben.
Das Kultusministerium hat für einen solchen Zweck Vorlagen für einen Vertrag bereitgestellt.
- Auftragsdatenverarbeitung - allgemein:
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- Auftragsdatenverarbeitung Anlage 1 - allgemein:
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- Ausfüllhilfe zur Auftragsdatenverarbeitung:
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Herunterladen [odt] [28 KB] (Stand: 21.6.13)
Herunterladen [pdf] [20 KB] (Stand: 21.6.13)
- Datenschutzrechtliche Verpflichtungserklärung für Mitarbeiter privater Firmen/Dienstleister, die Datenverarbeitung für öffentliche Schulen durchführen:
Herunterladen [pdf] [75 KB] (Stand: 23.1.14)
(Stand April 2015)
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