Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Verfahrensvorschlag

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Die Formulare sollten in der entsprechenden Abteilungs-/ Fach- oder Klassenkonferenz geprüft werden, inwieweit diese an der Schule eingesetzt werden könnten. In dieser Teilkonferenz wird ein entsprechender Vorschlag für die Gesamtlehrerkonferenz ausgearbeitet. In Abstimmung mit der Schulleitung wird zudem ein Vorschlag erarbeitet, wer für welchen Bereich künftig verantwortlich zeichnet.

Gremien

...

Die Experten der Teilkonferenz stellen in der Gesamtlehrerkonferenz ihren Vorschlag vor. Dieser könnte folgende Punkte umfassen:

  • Lernplattform (freiwillig / verpflichtend)
    • Vorstellen der Plattform (z. B. Moodle)
    • Möglichkeiten für den Unterricht
    • Rollen- und Rechtekonzeption
    • Art und Umfang der Protokollierung / Statistiken
    • Datenschutzerklärung - Welche Daten werden gespeichert?
    • Formular - Einwilligung bzw. Kenntnisnahme
    • Klärung der Zuständigkeiten: Person(en), Aufgaben, Anrechnung(en), Fortbildungsbedarf
  • Homepage
    • Art und Umfang des Auftritts
    • Zuständigkeiten
    • GLK-Beschluss: Welche personenbezogenen Daten dürfen veröffentlich werden?
    • Formular: Individuelle, freiwillige Einwilligung welche Daten auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen.
    • Klärung der Zuständigkeiten: Person(en), Aufgaben, Anrechnung(en), Fortbildungsbedarf
  • Nutzungsordnung "vernetzte Arbeitsumgebung"
    • Hinweis auf Aufgaben des Kursleiters (e-learning)
    • Klärung der Zuständigkeiten: Person(en), Aufgaben, Anrechnung(en), Fortbildungsbedarf
  • Nutzungsrechte (Schülerarbeiten)
    • Lizenzmodell Intranet / Lizenzmodell Internet
    • Klärung der Zuständigkeiten: Person(en), Aufgaben, Anrechnung(en), Fortbildungsbedarf

Die Beschlüsse der GLK werden in der Schulkonferenz vorgestellt. Es wird darüber beraten und man verständigt sich, ggf. könnte die

Schulordnung durch folgende Punkte ergänzt werden:

  • E-Learning an der Schule (verbindlich, freiwillig)

  • Einigung über ein Lizenzmodell (Nutzungsrechte) für Werke von Schülerinnen und Schüler

  • Hinweis auf Nutzungsordnung „Netz“
    => Firewall „Jugendschutz-Filter“ z. B. BelWü
    => Protokollierung der Netzaktivitäten (Firewall, e-learning)
    => Einsicht in die Log-Dateien

  • Homepage der Schule
    => Art und Umfang (insbesondere Veröffentlichung von Schülerdaten)
    => Seite für die Elternvertretung …

Regelungen und Zuständigkeiten, wie in der Schule rechtlich korrekt verfahren werden kann beim Urheberrecht und Datenschutz: Präsentation [ppt] [1 MB]

Weiter zu Musterimpressum