Einwilligungserklärung
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es entweder einer Rechtsvorschrift oder der Einwilligung der von der Verarbeitung Betroffenen.
Für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften fordert die Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ eine schriftliche Einwilligung.
Die Erhebung von Kontaktdaten von Erziehungsberechtigten durch einen gewählten Klassenelternvertreter bzw. dessen Verarbeitung seiner Kontaktdaten durch den Elternbeirat bzw. den Landeselternbeirat bedarf ebenfalls der schriftlichen Einwilligung.
(Stand Februar 2015)