Erziehungsberechtigtenvertretung
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Einwilligungserklärung
Sofern Erziehungsberechtigte ihre Kontaktdaten dem Klassenelternvertreter überlassen, bzw. dieser seine Kontaktdaten dem Elternbeirat bzw. dem Landeselternbeirat überlassen will, bedarf es nachstehender Einwilligungen:
Einwilligungserklärung zur Erhebung und weiteren Speicherung der Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler durch die gewählten Klassenelternvertreter
Mit nachstehender Einwilligung stellt das Kultusministerium für die Erhebung von Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten am Klassenpflegschaftsabend durch den gewählten Klassenelternvertreter ein Einwilligungsformular zur Verfügung. Mit dieser Einwilligung legitimieren die Erziehungsberechtigten den Klassenelternvertreter widerruflich ihre Kontaktdaten zu verarbeiten.
Wer als Erziehungsberechtigter in die Direkterhebung durch den Klassenelternvertreter nicht einwilligt, dem entstehen keine Nachteile. Für den Klassenelternvertreter besteht immer die Möglichkeit Informationen seinerseits über die Schule und die Schülerinnen und Schüler der Klasse an die Erziehungsberechtigten weiterzuleiten.
Download [pdf] [35 KB] (Stand: 04.02.15)
Nach der Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ ist die Datenübermittlung von personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten an die Erziehungsberechtigtenvertretung nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig
Einwilligungserklärung zur Weitergabe der Kontaktdaten der gewählten Klassenelternvertreter an den Elternbeirat der Schule
Gewählte Klassenelternvertreter können dem Elternbeirat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und zur direkten Kontaktierung Kontaktdaten mit entsprechender Einwilligung zur Verfügung stellen.
Download [pdf] [11 KB] (Stand: 04.02.15)
Sollte der Elternbeirat nicht über eine Einwilligung verfügen, entstehen dem jeweiligen Klassenelternvertreter keine Nachteile. Dies deshalb nicht, weil dann entsprechende Informationen seitens des Elternbeirates über die Schule und das Kind des Klassenelternvertreters an diesen weitergeleitet werden.
Einwilligungserklärung zur Weitergabe der Kontaktdaten der gewählten Elternbeiträte der Schule an den Landeselternbeirat
Elternbeiträte, die vom Landeselternbeirat in direkter Ansprache postalisch, elektronisch oder telefonisch kontaktiert werden wollen, können in die Erhebung Ihrer Daten durch den Landeselternbeirat mit nachstehendem Einwilligungsformular einwilligen.
Sollte der Landeselternbeirat nicht über eine Einwilligung zur direkten Ansprache verfügen, entstehen den Elternbeiräten der Schule keine Nachteile. Dies deshalb nicht, weil dann entsprechende Informationen seitens des Landeselternbeirates über die Schule und den Vorsitzenden des Elternbeirats an die Klassenelternvertreter weitergeleitet werden.
Download [pdf] [46 KB] (Stand: 04.02.15)
(Stand Februar 2015)
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