Zur Haupt­na­vi­ga­ti­on sprin­gen [Alt]+[0] Zum Sei­ten­in­halt sprin­gen [Alt]+[1]

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung

Hin­weis

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ma­te­ria­li­en und In­for­ma­tio­nen, die Sie hier vor­fin­den, zum Teil noch nicht an die neue Ge­set­zes­la­ge an­ge­passt sind.

Alle an der Schu­le be­schäf­tig­ten Per­so­nen sind, auch nach Be­en­di­gung ihrer Tä­tig­keit, ver­pflich­tet, das Da­ten­ge­heim­nis zu wah­ren.

Die Schul­lei­tung sorgt dafür, dass diese Per­so­nen mit dem For­mu­lar über ihre Ver­pflich­tung zur Wah­rung des Da­ten­ge­heim­nis­ses be­lehrt wer­den.

Da­ten­schutz­recht­li­che Ver­pflich­tungs­er­klä­rung für Be­diens­te­te öf­fent­li­cher Schu­len und öf­fent­li­cher Auf­trag­neh­mer: Her­un­ter­la­den [pdf] [98 KB] (Stand: 23.1.14)