Die `Leitlinien´ im Kontext der Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht in Baden-Württemberg
Die Fortbildungsplanung und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen orientieren sich an den Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Schule sowie an der Qualifikation und dem Bedarf der Lehrkräfte.
(Orientierungsrahmen zur Schulqualität für allgemein bildende Schulen in Baden-Württemberg, Qualitätsbereich II, Kriterium II, 2)
Die „Leitlinien“ tragen den Anforderungen an die Lehrkräftefortbildung Rechnung, die sich aus dem Konzept „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Schulwesen“ ergeben. Die dadurch initiierte umfassende Bildungsreform der letzten Jahre geht davon aus, dass die Erstverantwortung für die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht bei jeder einzelnen Schule selbst liegt. Der „Orientierungsrahmen zur Schulqualität“ stellt neben dem Bildungsplan den dafür verbindlichen Referenzrahmen für die allgemein bildenden Schulen dar sowohl für die innerschulische Qualitätsentwicklung als auch für die Fremdevaluation. Für die beruflichen Schulen wird der Referenzrahmen neben den Lehr- und Bildungsplänen im Konzept OES definiert.
Auf dem Hintergrund der im jeweiligen Qualitätskonzept beschriebenen „Voraussetzungen und Bedingungen“ der Qualitätsentwicklung, der „Prozesse“ sowie der „Ergebnisse und Wirkungen“ können die Schulen ihren Weg zur Schulqualität konkretisieren.
Im Prozess der Qualitätsentwicklung sind in die Qualitätsbereiche „Unterricht“, „Professionalität der Lehrkräfte“, „Schulführung und Schulmanagement“, „Schul- und Klassenklima“, „Innerschulische und außerschulische Partnerschaften“ sowie „Qualitätssicherung und -entwicklung“ zu berücksichtigen. Im Qualitätsbereich „Professionalität der Lehrkräfte“ wird auf die Eigenverantwortung der Schule für die Weiterbildung unter Berücksichtigung der schuleigenen Ziele und die Eigenverantwortung der Lehrkräfte für ihre professionelle Weiterbildung hingewiesen.