Verantwortlichkeiten der an der Fortbildungsplanung Beteiligten
Abschnitt II. der „Leitlinien“ regelt die entsprechenden Verantwortlichkeiten und Pflichten der an der Fortbildungsplanung Beteiligten.
- Das Kultusministerium ist zuständig für alle strategischen Entscheidungen des Lehrerfortbildungsbereichs, zu denen u.a. auch die Festlegung von jährlichen Lehrerfort- und Weiterbildungsschwerpunkten gehören, sowie für Fragen der Ressourcenbudgetierung. "Die Festlegung der Schwerpunkte ist für alle Ebenen verbindlich; sie eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit der Fortbildungsinitiativen der einzelnen Schule."
- Die Landesakademie hat in diesem Kontext als Schwerpunktaufgabe die beruflichen Fort- und Weiterbildung von pädagogischem Personal im fachlichen Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums und die Konzeptentwicklung, die sie u.a. durch Konzeptgestaltung und Multiplikatorenschulung erfüllt. Sie wird dabei durch eine systematische und projektbezogene Mitarbeit der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung unterstützt.
- Die unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden (RP und SSÄ) haben in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Aufgabe, ein bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungsangebot zu gewährleisten. Konkret wird diese Aufgabe wahrgenommen durch
- Beratung der Schule bei der Fortbildungsplanung
- Sichtung der eingehenden Bedarfsmeldungen der Schulen
- Organisation von Veranstaltungen
- Gewinnung und Einsatzsteuerung des erforderlichen Fortbildungs- und Beratungspersonals
- Bewirtschaftung der zugewiesenen Fortbildungsmittel
Für die Organisation ihrer Angebote können sie auch die Kompetenzen der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich einbeziehen.
Zuständig für die Fortbildung und Personalentwicklung an der Schule ist die Schulleitung.
(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, II. Abs.4)
- Die wichtigsten Aufgaben der Schulleitung bei der Fortbildungsplanung liegen in der Verantwortung für die Initiierung und Durchführung der Fortbildungsplanung, für die Klärung von schulentwicklungsbezogenen Qualifizierungsanforderungen und für die Förderung der Lehrkräfte im Rahmen einer schulbezogenen und schulübergreifenden Personalentwicklung. Einen genauere Beschreibung dieser Aufgaben findet sich unter (s. Verantwortung der Schulleitung für die Fortbildungsplanung)
- Die Lehrkräfte „sind verpflichtet, ihre berufsspezifischen Kompetenzen zu erhalten und stetig weiterzuentwickeln. Sie wirken bei der Umsetzung des schulischen Fortbildungsplans aktiv mit, indem sie nach Maßgabe des jeweiligen Fortbildungsplans geeignete Fortbildungsangebote auswählen.“ („Leitlinien“, IV. Abs. 3)
Diese Verpflichtung betont, dass Lehrerfort- und Weiterbildung sich über das ganze Berufsleben erstreckt (s. hierzu Inhalte der „Leitlinien“). Dabei kommt den Lehrkräften bereits bei der Erstellung des schulischen Fortbildungsplans eine entscheidende Rolle zu, insofern sie in geeigneten Gruppierungen Qualifizierungsanforderungen ermitteln – die in den Fortbildungsplan einer Schule münden - und dadurch zur Entwicklung bedarfsorientierter Fort- und Weiterbildungen beitragen (s. hierzu Fortbildungsplanung an Schulen).