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Evaluationsinstrumente

Die „Leitlinien“ sehen eine Evaluation der Fortbildungsangebote in der jeweiligen Zuständigkeit der Landesakademie, der Schulaufsichtsbehörden sowie der Schulen und Schulverbünde vor. Evaluation der Fortbildungsangebote  meint die Evaluation der Passung von Fortbildungsbedarfen und tatsächlich angebotenen und genutzten Fortbildungen. Das schließt auf der Ebene der Schule die Evaluation einzelner Fortbildungen und die Evaluation der Fortbildungsplanung ein.

Für die Evaluation der Fortbildungsangebote eigenen sich quantitative und qualitative Evaluationsverfahren. Die quantitativen Evaluationsverfahren wie Fragebögen haben den Vorteil, dass sie eine größere Zahl von Befragten erreichen können und damit repräsentative Aussagen ermöglichen. Die qualitativen Evaluationsverfahren wie Interview oder Dokumentenanalyse haben den Vorteil, dass sie den Evaluationsgegenstand ganzheitlicher und vertiefter erfassen können.

Im Materialteil werden Instrumente für die Evaluation einer Fortbildung mit Hilfe eines Fragebogens (s. Fragebogen Fortbildungsangebote Schule) vorgeschlagen.

Diese Evaluations-Instrumente berücksichtigen auch die Verknüpfung von Fortbildungsplanung und Schulentwicklung sowie den Transfer und die Wirksamkeit von Fortbildungen.

Die Fragen in den Fragebögen und den Leitfaden-Interviews können nach Bedarf auch ausschnitthaft verwendet werden.

Es wird empfohlen die  Evaluation der einzelnen Fortbildungen im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung selbst durchzuführen und die Evaluation der Fortbildungsplanung am Ende des Planungszeitraumes. Gerade wenn eine Schule viele schulinterne Fortbildungen durchführt, können die Evaluationsergebnisse zu einzelnen Fortbildungen Hinweise für die weitere Gestaltung und ggf. die Vorbesprechungen mit dem Fortbildungspersonal liefern. Die Evaluation der Fortbildungsplanung am Ende des Planungszeitraumes ermöglicht einen Rückblick auf den gesamten Planungsprozess und die Wirksamkeit der durchgeführten Fortbildungen vor dem Hintergrund der Qualitätsentwicklungsziele. Der Planungszeitraum umfasst einschließlich der Bedarfserhebung und der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen i.d.R. 2 Jahre.