E-Mail zwischen Schule und Eltern (Stand November 2021)
Elektronischer Versand von Nachrichten und Dokumenten über das Internet oder unbekannte Netze an Eltern oder an Dritte außerhalb des "Schulverwaltungsnetzes" (KISS)
Es wird empfohlen, wie folgt zu verfahren:
- Handelt es sich bei dem Eingang um eine allgemeine Anfrage oder z. B. um eine bloße Terminabsprache, bei der die Antwort keine personenbezogenen oder sonstigen schützenswerten Daten enthält, kann den Einsendern über E-Mail geantwortet werden.
- Wenn in der Antwort personenbezogene Daten übermittelt werden sollen, ist auch eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht ausreichend:
VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen, 4. Juli 2019, 2.3.2:
„Unverschlüsselter E-Mail-Verkehr zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten sollte lediglich zur Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch dienen, ohne jedoch dabei weitere personenbezogene Daten zu übermitteln.“ - Alternativ hierzu ist auf dem herkömmlichen Wege mit einem Schreiben per Briefpost zu antworten oder ein Telefongespräch zu führen.
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