Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Ein Bewertungsbeispiel für die Praxis

Das folgende Beispiel für die Praxis sollte nur dann in die Benotung einfließen, wenn die erforderlichen Kompetenzen Gegenstand des Unterrichts waren und genügend Übungsmöglichkeiten geboten wurden.

Nach der Notenverordnung muss gegenüber den Lernenden offengelegt werden, wie durch die Gewichtung von Teilnoten die Gesamtbeurteilung zustande kommt. Dieses Verhältnis kann je nach pädagogischer Zielsetzung variieren.
Die folgende Darstellung geht von einem Gewichtungsverhältnis 2:1 zwischen Fachwissen und der Bewertung von überfachlichen Kompetenzen aus. Die Punktezahlen können auch als Prozentwerte angesehen werden, also ca. 70 % für die fachliche Leistung und 30% für Kooperationsfähigkeit. Die fachliche Leistung soll, wie bisher, in Form einer Klassenarbeit und durch die Erstellung eines Infoblattes überprüft werden. Als weitere Kompetenz soll die Fähigkeit zur Kooperation (Prozessbeurteilung) bewertet werden. Bei der Punkteverteilung muss insbesondere die Individualität der Notengebung beachtet werden. Gruppennoten dürfen nicht erteilt werden, alle vergebenen Punktwerte müssen mit der jeweils individuell erbrachten Leistung begründet werden können.
Die Gewichtung der fachlichen Leistung im Verhältnis zur überfachlichen Leistung liegt in Baden-Württemberg im Entscheidungsbereich der Lehrenden.


Folgende Leitgedanken führen zu den dargestellten Beurteilungskriterien:

Die Bewertung besteht aus
Produktbewertung:
Klassenarbeit (Bewertung von Fachkompetenz)

Infoblatt (Bewertung von Fach- und Methodenkompetenz)

Prozessbewertung:
Kooperationsfähigkeit (Bewertung von Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz)