Ein Bewertungsbeispiel für die Praxis
Das folgende Beispiel für die Praxis sollte nur dann in die Benotung einfließen, wenn die erforderlichen Kompetenzen Gegenstand des Unterrichts waren und genügend Übungsmöglichkeiten geboten wurden.
Nach der Notenverordnung muss gegenüber den Lernenden offengelegt werden,
wie durch die Gewichtung von Teilnoten die Gesamtbeurteilung zustande kommt.
Dieses Verhältnis kann je nach pädagogischer Zielsetzung variieren.
Die folgende Darstellung geht von einem Gewichtungsverhältnis 2:1 zwischen
Fachwissen und der Bewertung von überfachlichen Kompetenzen aus. Die Punktezahlen
können auch als Prozentwerte angesehen werden, also ca. 70 % für die
fachliche Leistung und 30% für Kooperationsfähigkeit. Die fachliche
Leistung soll, wie bisher, in Form einer Klassenarbeit und durch die Erstellung
eines
Infoblattes
überprüft werden. Als weitere Kompetenz soll die Fähigkeit zur
Kooperation (Prozessbeurteilung) bewertet werden. Bei der Punkteverteilung muss
insbesondere die Individualität der Notengebung beachtet werden. Gruppennoten
dürfen nicht erteilt werden, alle vergebenen Punktwerte müssen mit
der jeweils individuell erbrachten Leistung begründet werden können.
Die Gewichtung der fachlichen Leistung im Verhältnis zur überfachlichen
Leistung liegt in Baden-Württemberg im Entscheidungsbereich der Lehrenden.
Folgende Leitgedanken führen zu den dargestellten Beurteilungskriterien:
Die Bewertung besteht aus
Produktbewertung:
Klassenarbeit (Bewertung von Fachkompetenz)
Infoblatt (Bewertung von Fach- und Methodenkompetenz)
Prozessbewertung:
Kooperationsfähigkeit (Bewertung von Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz)