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Leistungsbeurteilung

Unterricht, der zusätzlich zum Fachwissen die Vermittlung von fächerübergreifenden Kompetenzen in seinen Fokus stellt, muss als Folge auch die Beurteilung der Schülerleistungen dieser Veränderung anpassen.

Von zentraler Bedeutung ist, dass im Rahmen schulischer Leistungsbeurteilung nur benotet wird, was gelernt und geübt werden kann.
Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze der Notengebung:

  • Transparenz
  • Chancengleichheit
  • Individualität

Selbstverständlich müssen die Schülerinnen und Schüler auch ausreichend Gelegenheit haben, die neu zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu üben. Dabei können auch Wege im Sinne kreativer Problemlösungen beschritten werden, die sich möglicherweise als fehlerhaft herausstellen. Dies kann nur in einem bewertungsfreien Zeitraum geschehen, in dem die Lernprozesse und die daraus entstandenen Lösungswege oder Arbeitsergebnisse intensiv diskutiert und gemeinsam reflektiert werden, aber keine Noten erteilt werden.

Es stellt sich nun noch die Frage, ob denn alle Kompetenzen, die Gegenstand des Unterrichts waren, auch benotet werden können oder sollen. Ein Beispiel hierfür ist das Auftreten bei einer Präsentation. Ist es gerechtfertigt, einem von Natur aus eher schüchternen Schüler Punkte für „Ausstrahlung“ zu verweigern, weil er im Vergleich zu Mitschülern eher unspektakulär wirkt?

Kann „Ausstrahlung“ in der Schule gelehrt und geübt werden? Die Benotung von personalen und sozialen Kompetenzen ist immer dann genau zu überdenken, wenn diese Kompetenzen Persönlichkeitsmerkmale des einzelnen Schülers betreffen und im Unterricht weder gelernt noch geübt werden können.