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Anforderungen an Schülerlösungen

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.

Vorschlag: Anforderungen an Schülerlösungen bei den Operatoren "herausarbeiten" und "vergleichen" im Abitur

Beschreibende Vorstellung der Quelle/Darstellung :
Autor, Textsorte (Benennung und eventuell kurze Charakterisierung ihrer Eigenart), Erscheinungsort/-zeit, Thema/Hauptaussage, Zeit/Ort (historischer Kontext), Adressat 3 .

Darstellung der geforderten Inhalte :
Auch ohne expliziten Hinweis muss die Darstellung der herausgearbeiteten Inhalte nach bestimmten Gesichtspunkten strukturiert werden. Die Strukturierung kann nach der Argumentationsstruktur (Standpunkt, Thesen, Argumente) des Textes oder nach zentralen inhaltlichen Aspekten geschehen. Bietet sich ein textdurchschreitendes Verfahren an, so soll dies mindestens auf der Grundlage einer Gliederung geschehen. Beim Operator "vergleichen" müssen die Grundlage der Vergleichbarkeit (tertium comparationis) sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede, ebenfalls strukturiert, dargestellt werden. Die herausgearbeiteten Inhalte sollen sich auf die für Aufgabenstellung relevanten Aspekte beschränken. Wiederholungen und Abschweifungen sind zu vermeiden.

Inhaltliche Durchdringung/Nähe zur Vorlage:
Die herausgearbeiteten Inhalte müssen in eigenen Worten wiedergegeben werden, so dass erkennbar wird, dass der Schüler verstanden hat, was er schreibt. Das beinhaltet auch, dass Metaphern aufgelöst, Begriffe, die nicht ohne weiteres verständlich sind (z.B. Fachbegriffe), erklärt werden. Wörtliche Zitate bieten sich nur bei einer besonders aussagekräftigen Textstelle an und sollten sparsam verwendet werden. Aussagen müssen im Rahmen der Fragestellung gedeutet, in den historischen Kontext eingeordnet, Perspektiven und Aussageabsichten herausgearbeitet werden.

Belege und Kennzeichnen der indirekten Rede :
Zitate sollten nach dem Muster "(Z. 7, Z. 7f., Z. 7ff., Z. 7-9)" belegt werden. 4 Die Redewiedergabe muss durch den Modus der indirekten Rede (Konjunktiv I, gegebenenfalls Konjunktiv II/würde) oder andere Mittel (Nach Meinung des Autors… usw.) deutlich gemacht werden.

Der Operator "herausarbeiten" verlangt nur nach einer Berücksichtigung der formalen Merkmale, wenn sie von inhaltlicher Relevanz sind. Es ist dem Schüler zu empfehlen, die wesentlichen Übersichtsinformationen in einem Einleitungssatz zusammenzufassen (vgl. im Anhang Schülerlösung 1: "Graf Kuno von Westarp charakterisiert die Sozialdemokraten in seiner Reichstagsrede im Januar 1913 als eine Partei, die auf eine gewaltsame Veränderung der bestehenden politischen Verhältnisse abziele."). Das Fehlen eines solchen Satzes allein darf aber nicht zu Punktabzug führen.

Über die Frage, ob generell Belege gefordert sind, herrscht keine Einigkeit. Belege sind rein formal bei Abiturklausuren in Geschichte nicht erforderlich. Dennoch werden sie von vielen Kollegen in der Korrekturpraxis selbstredend erwartet. Andere sprechen sich gegen eine Belegpflicht aus. Sie argumentieren, dass dies die Schüler dazu verleite, am Text zu kleben und ihn nur zu paraphrasieren. Eine Vereinheitlichung im Sinne der Transparenz wäre wünschenswert. In Gemeinschaftskunde findet sich z.B. der Passus "Zur Erreichung der vollen Punktzahl sind die formalen Kriterien der Textarbeit zu berücksichtigen" in den Lösungshinweisen.

Sprache:
Einhaltung standardsprachlicher Normen, stilistische Angemessenheit, korrekte Verwendung der Fachsprache.


3 Der Operator "herausarbeiten" verlangt nur nach einer Berücksichtigung der formalen Merkmale, wenn sie von inhaltlicher Relevanz sind. Es ist dem Schüler zu empfehlen, die wesentlichen Übersichtsinformationen in einem Einleitungssatz zusammenzufassen (vgl. im Anhang Schülerlösung 1: "Graf Kuno von Westarp charakterisiert die Sozialdemokraten in seiner Reichstagsrede im Januar 1913 als eine Partei, die auf eine gewaltsame Veränderung der bestehenden politischen Verhältnisse abziele."). Das Fehlen eines solchen Satzes allein darf aber nicht zu Punktabzug führen.
4 Über die Frage, ob generell Belege gefordert sind, herrscht keine Einigkeit. Belege sind rein formal bei Abiturklausuren in Geschichte nicht erforderlich. Dennoch werden sie von vielen Kollegen in der Korrekturpraxis selbstredend erwartet. Andere sprechen sich gegen eine Belegpflicht aus. Sie argumentieren, dass dies die Schüler dazu verleite, am Text zu kleben und ihn nur zu paraphrasieren. Eine Vereinheitlichung im Sinne der Transparenz wäre wünschenswert. In Gemeinschaftskunde findet sich z.B. der Passus "Zur Erreichung der vollen Punktzahl sind die formalen Kriterien der Textarbeit zu berücksichtigen" in den Lösungshinweisen.


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