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Dia­ko­nie

Maß­stab allen Han­delns

An­re­gun­gen und Ma­te­ri­al­hin­wei­se

Will­kom­mens-Kom­mu­ni­tät der Je­sui­ten in Essen

 

Aus­wei­tung des Gel­tungs­be­reichs des Ge­bots der Nächs­ten­lie­be: Lev 19,33–34

33 Wenn bei dir ein Frem­der in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht un­ter­drü­cken.
34 Der Frem­de, der sich bei euch auf­hält, soll euch wie ein Ein­hei­mi­scher gel­ten und du sollst ihn lie­ben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Frem­de in Ägyp­ten ge­we­sen. Ich bin der Herr, euer Gott.

Kom­men­tar:

In Lev 19,11-18 wird die So­li­da­ri­tät Is­ra­els noch auf die Volks­ge­mein­schaft be­schränkt.

In Lev 19,33-34 wird diese So­li­da­ri­tät aus­ge­wei­tet auf die Frem­den, die als Mi­gran­ten in Is­ra­el leben. Dies ge­schieht da­durch, dass an das Fremd­sein des Vol­kes Is­ra­el in Ägyp­ten (vgl. Exo­dus-Zeit) er­in­nert wird.

Auch steht hin­ter der Aus­wei­tung der Ge­dan­ke, dass Ei­gen­tü­mer des Lan­des und der Gaben des Lan­des nicht Men­schen, son­dern der den Men­schen zu­ge­ta­ne Gott Jahwe ist.

© J. Baß­ler-Schip­per­ges

 

 

Aus­wei­tung des Gel­tungs­be­reichs des Ge­bots der Nächs­ten­lie­be: Her­un­ter­la­den [docx][12 KB]

 

Wei­ter zu Maß­stab allen Han­delns