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Diakonie

Maßstab allen Handelns

Anregungen und Materialhinweise

Willkommens-Kommunität der Jesuiten in Essen

 

Ausweitung des Geltungsbereichs des Gebots der Nächstenliebe: Lev 19,33–34

33 Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken.
34 Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.

Kommentar:

In Lev 19,11-18 wird die Solidarität Israels noch auf die Volksgemeinschaft beschränkt.

In Lev 19,33-34 wird diese Solidarität ausgeweitet auf die Fremden, die als Migranten in Israel leben. Dies geschieht dadurch, dass an das Fremdsein des Volkes Israel in Ägypten (vgl. Exodus-Zeit) erinnert wird.

Auch steht hinter der Ausweitung der Gedanke, dass Eigentümer des Landes und der Gaben des Landes nicht Menschen, sondern der den Menschen zugetane Gott Jahwe ist.

© J. Baßler-Schipperges

 

 

Ausweitung des Geltungsbereichs des Gebots der Nächstenliebe: Herunterladen [docx][12 KB]

 

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