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Bild­ge­win­nung im In­ter­net


Die Bild­re­cher­che ist in den Be­rei­chen Bild­be­trach­tung, Re­fe­rat und ak­tu­el­len bild­künst­le­ri­schen Ent­wick­lun­gen von her­aus­ra­gen­der Be­deu­tung. Hier bie­tet das World­Wi­de­Web einen her­vor­ra­gen­den Fun­dus, der mit­hil­fe di­ver­ser Such­ma­schi­nen ge­nutzt wer­den kann.
Dabei bie­tet ins­be­son­de­re „Goog­le“ wie auch „MSN-Suche“ einen ge­son­dert aus­ge­wie­se­nen Be­reich zur Bil­der­su­che. Die Vor­ge­hens­wei­se soll hier am Bei­spiel von Goog­le auf­ge­zeigt wer­den:

Bil­der­su­che mit Goog­le
1.) Öff­nen der Such­ma­schi­ne mit einem Brow­ser ( http://​www.​goog­le.​de ). Bei funk­tio­nie­ren­der In­ter­net-Ver­bin­dung öff­net sich fol­gen­der Start­bild­schirm.

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2.) Hier muss in der Me­nü­leis­te ober­halb des Ein­ga­be­fel­des „Bil­der“ an­ge­klickt wer­den. Goog­le wech­selt in das Ver­zeich­nis „Bil­der­su­che".

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3.) Nun kann in das Ein­ga­be­feld ent­we­der der Künst­ler oder der Bild­ti­tel ein­ge­ge­ben wer­den.

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Der Um­fang der Sei­ten wird am Ende der je­wei­li­gen Seite an­ge­zeigt, wobei Goog­le immer nur 10-er Sei­ten auf­lis­tet. Mit dem But­ton „wei­ter“ oder „zu­rück“ kommt man zu der nächs­ten oder der vor­an­ge­gan­ge­nen 10-er-Ein­heit.

4.) Goog­le zeigt eine Vor­schau der Gra­fik an. Mit einem Dop­pel­klick auf „Bild in Ori­gi­nal­grö­ße an­zei­gen“ lan­det man auf einer Zwi­schen­sei­te.
Dort fin­det sich der Ver­weis auf die Ur­sprungs­gra­fik im obe­ren Teil­fens­ter. Diese kann mit einem Dop­pel­klick ge­öff­net wer­den.

5.) Die Ur­sprungs­gra­fik kann bei Be­darf über einen rech­ten Maus­klick („Gra­fik spei­chern unter“) auf den Rech­ner ge­la­den wer­den.

Ach­tung: Je nach Be­kannt­heits­grad und Be­liebt­heit des Künst­lers kön­nen sehr um­fang­rei­che Bil­der, ver­teilt auf vie­len Sei­ten, an­ge­zeigt wer­den.
Auf der Suche nach einem be­stimm­ten Bild soll­te man nicht das erst­bes­te wäh­len, son­dern wei­ter su­chen. Oft­mals lie­gen Bil­der in un­ter­schied­li­cher Auf­lö­sung und Qua­li­tät vor.
Grund­sätz­lich gilt, dass hier die ur­he­ber­recht­li­chen Be­stim­mun­gen (LFB-BW: Thema In­ter­net­recht) zu be­rück­sich­ti­gen sind.