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Förderplanung

Der Förderplan ist nach der VwV „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“1 ein notwendiges Instrument für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen und Behinderung, die pädagogisch oder sonderpädagogisch unterstützt werden und vor Schulversagen geschützt werden sollen. Er dient zur Verständigung aller, die den Bildungsprozess des jungen Menschen begleiten.

Ausgehend von den Potenzialen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler werden in einem abgestimmten Prozess Voraussetzungen für ein Höchstmaß an Aktivität und gesellschaftlicher Teilhabe geschaffen. Durch die an der Förderplanung beteiligten Lehrkräfte, Fachkräfte, Eltern und die Lernenden selbst können bestehende Barrieren der jungen Menschen ermittelt werden, die sie in ihrer Entwicklung behindern. Die aus der Erkenntnis gewonnenen, gemeinsam vereinbarten Maßnahmen, lösen mögliche Veränderungen der Kontextfaktoren aus und wirken den Einschränkungen entgegen.

Während des Förderplanprozesses sind schriftlich fixierte Absprachen, Vorgehensweisen und Vereinbarungen hilfreich und zielführend. Bei der Überprüfung auf Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen (bspw. Nachteilsausgleich) können nach Bedarf Anpassungen vorgenommen oder weitere Maßnahmen in Gang gesetzt werden.

Eine individuelle Förderplanung für Schülerinnen und Schüler mit Autismus kann zum Gelingen der Bildungsbiografie beitragen.

Hilfen:

  • Handreichung „Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung“2
  • Basishandreichung „Lernen im Fokus der Kompetenzorientierung. Individuelles Fördern in der Schule durch Beobachten - Beschreiben - Bewerten - Begleiten"3

1 Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vom 8. März1999 in der Fassung vom 22. August 2008 (K. u. U. 2008, S. 149 ber. S. 179).

2 Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) zuletzt abgerufen am: 07.02.2023

3 Lernen im Fokus der Kompetenzorientierung zuletzt abgerufen am: 07.02.2023

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