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Aufgabenbeschreibung des Autismusbeauftragten

Für schulische Fragen in Bezug auf Autismus haben sich vielfältige und differenzierte Möglichkeiten der Unterstützung im Netzwerk der Hilfen entwickelt. Auf Ebene der Staatlichen Schulämter stehen für alle Schularten Autismusbeauftragte zur Verfügung. Daneben können weitere Unterstützungssysteme wie beispielsweise die schulpsychologischen Beratungsstellen eingebunden werden. Je nach Bedarf kann darüber hinaus auch der sonderpädagogische Dienst der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eine begleitende individuelle Unterstützung der Kinder und Jugendlichen an allgemeinen Schulen anbieten. Sofern im Einzelfall notwendig, werden - mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten - Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens in die Klärungs- und Unterstützungsprozesse einbezogen.

Das umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebot der Autismusbeauftragten richtet sich an Eltern, Schulen und Lehrkräfte:

  • Beratung und Unterstützung von Schulen, Eltern und Lehrkräften bei schulischen Fragestellungen
  • Information über Fragen der Auswirkung der Autismus-Spektrum-Störung auf das schulische Lernen
  • Bei Bedarf Erhebung und Darstellung des individuellen Förderbedarfs eines Kindes im Rahmen einer pädagogischen Stellungnahme
  • Beratung bei Maßnahmen des Nachteilsausgleichs
  • Beratung bei der Suche nach der für die Schülerin oder den Schüler geeigneten Schule
  • Beratung bei der Gestaltung von Übergängen
  • Gestaltung von Elternabenden, Informationsstunden für Schulklassen und Informationen für Lehrkräfte
  • Auf Nachfrage Einrichtung und Leitung von Arbeitskreisen/Austauschforen
  • Multidisziplinäre Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

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