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Situations-/ Bedarfsklärung

Beteiligte:

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und die in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräfte klären, ob ein Bedarf eines Nachteilsausgleichs besteht. Die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler und die Eltern werden frühzeitig in die Entscheidungsfindung einbezogen. Die Schulleitung wird frühzeitig davon in Kenntnis gesetzt.

Themen

  • Schulische Situation der Schülerin oder des Schülers (Belastungsmomente, Bedürfnisse, Stärken).
  • Entwicklung von möglichen Maßnahmen/Lösungen.

Der Nachteilsausgleich kann schulorganisatorische Maßnahmen sowie technische oder didaktisch-methodische Hilfen umfassen und sich insbesondere auch auf die Leistungserhebung beziehen, beispielsweise mit einer Anpassung der Arbeitszeit oder der äußeren Rahmenbedingungen.

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