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Datenschutz beim E-Learning

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.

  • Pflicht zur Errichtung einer datenschutzfreundlichen Systemumgebung
  • Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen dahingehend, keine oder nur möglichst wenige personenbezogene Daten zu erheben, zu erarbeiten oder zu nutzen (Systemdatenschutz)
  • Verwendung von Pseudonymen soll nach Möglichkeit unterstützt werden
  • Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die zur Ausführung datenschutzrechtlicher Bestimmungen notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen
    • personelle und infrastrukturelle Vorkehrungen
      • differenzierte Speicher-, Zugriffs und Übermittlungskontrollen
    • Verhinderung unbefugter Zugriffe von außen
      • Installation und regelmäßige Aktualisierung von Firewalls und Virenschutzsoftware

Quelle: Antworten zu den Fragen von Ass. jur. Iris Speiser

Nutzen Sie unser Formular zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim E-Learning

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