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Technisch-organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten an bzw. von Schulen bedingt insbesondere beim Einsatz von automatisierten Verfahren sogenannte „technische und organisatorische Maßnahmen“, um eine datenschutzgerechte Verarbeitung sicherzustellen.

Die jeweils verfahrensspezifisch getroffenen Sicherheitsmaßnahmen sind auch im Verfahrensverzeichnis zu beschreiben (Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg zum Verfahrensverzeichnis, 5. Welche Angaben sind in das Verfahrensverzeichnis aufzunehmen - Die technischen und organisatorischen Maßnahmen).

Das Kultusministeriums hat zur Unterstützung der Schulen hierfür themenspezifische Empfehlungen und aktuelle Informationen für eine technische und prozessuale Umsetzung in allen Bereichen in denen Hard- und Software eingesetzt wird gegeben. Diese sind unter „IT-Datenschutz an Schulen und in der KV“ abrufbar.

(Stand Oktober 2016)

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