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Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ vom 04.07.2019 (Stand August 2022)

Die neu gefasste Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ soll den Schulen in der Anwendung des Datenschutzrechts im Umgang mit Daten von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrerkräften wichtige Hinweise und praktische Hilfestellung geben.

 

(Stand August 2022)

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