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E-Mail im Unterricht

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.

Grundsätze:
  • Strikte Trennung von privater und unterrichtlicher E-Mail-Nutzung.
  • Der schulische Bildungsauftrag umfasst nicht das Einrichten / Nutzen von E-Mail-Accounts von Schülerinnen oder Schülern zum privaten Gebrauch.
  • Personenbezogene Daten müssen verschlüsselt übertragen werden (z. B. VeraCrypt).
Hinweise:
  • Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen zu können, gibt es folgende Möglichkeiten  für Schülerinnen und Schüler personenbezogene E-Mail-Accounts für unterrichtliche Zwecke einzurichten/zu nutzen:
    • Fall 1: Über den Mail-Server im Schulnetz
    • Fall 2: Über Mail-Account direkt bei BelWü
    • Fall 3: Über andere Anbieter (nicht empfohlen)

1. Einrichtung personenbezogener E-Mail-Accounts über den lokalen Mail-Server im Schulnetz

Die Schule verfügt über einen lokalen Mail-Server im Schulnetz z.B. auf Basis der Musterlösung (paedML):

  • Die E-Mail-Accounts werden von der Schule selbst verwaltet.
  • Die Schule kann im Missbrauchsfall den Zugang löschen bzw. deaktivieren.
  • Da E-Mail zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schüler gehört, ist hierfür keine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schüler notwendig.
  • Die Schule bleibt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich.

Hinweis: Erfolgt die Anbindung des Schulnetzes über BelWü so können kostenfrei Zusatzdienste wie Viren- bzw. Spam-Filter genutzt werden. In solchen Fällen findet eine Datenverarbeitung im Auftrag (gem. § 7 Abs. 1LDSG) statt, die von der Schule vertraglich geregelt werden muss.

2. Einrichtung personenbezogener E-Mail-Accounts über BelWü

Die Schule verfügt NICHT über einen lokalen Mail-Server im Schulnetz:

  • Die E-Mail-Accounts werden von der Schule auf dem Mail-Server von BelWü selbst verwaltet.
  • Die Schule kann im Missbrauchsfall den Zugang löschen bzw. deaktivieren.
  • Da E-Mail Inhalt des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag ist, ist hierfür keine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schüler/-innen notwendig.
  • Hier findet eine Datenverarbeitung im Auftrag (gem. § 7 Abs. 1 LDSG) statt, die von der Schule vertraglich geregelt werden muss.
  • Die Schule bleibt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich.

3. Einrichtung / Nutzen personenbezogener E-Mail-Accounts über andere Anbieter

Vorsicht:

Einrichten/Nutzen von privaten, personenbezogenen E-Mail-Accounts bei einem externen, kostenlosen Anbieter z.B. arcor.de, Vodafone, Telekom etc.

  • Für das Einrichten / Nutzen privater Accounts für unterrichtliche Zwecke ist bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler aus folgenden Gründen eine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter notwendig:
    • Die E-Mail-Accounts können nur individuell verwaltet werden und unterliegen somit nicht der Kontrolle der Schule.
    • Die private Nutzung kann durch die Schule nicht kontrolliert / unterbunden werden.
    • Im Missbrauchsfall kann die Schule den Zugang NICHT löschen bzw. deaktivieren.
  • „Datenverarbeitung im Auftrag“ gem. § 7 Abs. 1 LDSG durch privaten Dienstleister.
  • Die Schule bleibt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Problem: Wenn der Server außerhalb der EU steht, ist eine Nutzung dieses Dienstes nicht erlaubt, da der Datenschutz nicht sicher gewährleistet werden kann (z. B. live@edu, googlemail, Apple-Cloud).

Hinweis:

  • Eine Nutzung bereits vorhandener privater E-Mail-Adressen bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler wird ebenfalls nicht empfohlen, da nicht bekannt ist, ob deren Einrichtung mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgte.

Der Inhalt dieser Seite wurde vom Kultusministerium zur Verfügung gestellt.

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