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Lern-, In­for­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men

Hin­weis

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ma­te­ria­li­en und In­for­ma­tio­nen in die­sem Be­reich ak­tu­ell über­ar­bei­tet wer­den und noch nicht an die neue Ge­set­zes­la­ge an­ge­passt wur­den.

Bei der Aus­wahl und dem Be­trieb von Lern-, In­for­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men durch Schu­len sind da­ten­schutz­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen be­acht­lich. Die vor­lie­gen­de Hand­rei­chung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums soll Schu­len dabei un­ter­stüt­zen, eine da­ten­schutz­kon­for­me Platt­form zu iden­ti­fi­zie­ren bzw. aus­zu­wäh­len und einen ent­spre­chen­den Be­trieb im Ein­klang mit den da­ten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben zu ge­währ­leis­ten. So­fern der Be­trieb der Platt­form durch einen Dienst­leis­ter er­folgt und die­ser Be­trieb als eine Da­ten­ver­ar­bei­tung im Auf­trag zu qua­li­fi­zie­ren ist, be­darf es neben der Prüf­schrit­te unter Punkt 2 einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung nach § 7 LDSG zwi­schen der Schu­le und dem Dienst­leis­ter (siehe auch: /st_­recht/daten/ds_­neu/auf­trag/).

Hand­rei­chung zum Ein­satz elek­tro­ni­scher Lern-, In­for­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men an Schu­len [pdf]

(Stand März 2018)

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