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Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.

Bei der Auswahl und dem Betrieb von Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen durch Schulen sind datenschutzrechtliche Fragestellungen beachtlich. Die vorliegende Handreichung des Kultusministeriums soll Schulen dabei unterstützen, eine datenschutzkonforme Plattform zu identifizieren bzw. auszuwählen und einen entsprechenden Betrieb im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Sofern der Betrieb der Plattform durch einen Dienstleister erfolgt und dieser Betrieb als eine Datenverarbeitung im Auftrag zu qualifizieren ist, bedarf es neben der Prüfschritte unter Punkt 2 einer schriftlichen Vereinbarung nach § 7 LDSG zwischen der Schule und dem Dienstleister (siehe auch: /st_recht/daten/ds_neu/auftrag/).

Handreichung zum Einsatz elektronischer Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen an Schulen [pdf]

(Stand März 2018)

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