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Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form Whats­App

Hin­weis

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ma­te­ria­li­en und In­for­ma­tio­nen in die­sem Be­reich ak­tu­ell über­ar­bei­tet wer­den und noch nicht an die neue Ge­set­zes­la­ge an­ge­passt wur­den.

Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um weist auf der Web­sei­te „Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men am Bei­spiel Whats­App“ auf dem Kul­tuspor­tal auf die da­ten­schutz­recht­li­che Pro­ble­ma­tik der Nut­zung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form Whats­App hin.

Dem­nach ist aus da­ten­schutz­recht­li­cher Sicht eine dienst­li­che Nut­zung von Whats­App zur Kom­mu­ni­ka­ti­on von Leh­rern mit Schü­lern und Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten als un­zu­läs­sig an­zu­se­hen und hier­von Ab­stand zu neh­men.

Neben den da­ten­schutz­recht­li­chen Be­den­ken (u.a. er­fül­len die AGBs nicht die An­for­de­run­gen des deut­schen Da­ten­schutz­rechts) ste­hen einer Nut­zung in­ner­halb des un­ter­richt­li­chen Um­felds ent­ge­gen, dass evt. nicht jeder Schü­ler ein Smart­pho­ne be­sitzt und die Schu­le keine recht­li­che Hand­ha­be hat, dass Schü­ler die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form nut­zen.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen:

(Stand Juli 2015)

Wei­ter zu Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung