Kommunikationsplattform WhatsApp
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.
Das Kultusministerium weist auf der Webseite „Kommunikationsplattformen am Beispiel WhatsApp“ auf dem Kultusportal auf die datenschutzrechtliche Problematik der Nutzung der Kommunikationsplattform WhatsApp hin.
Demnach ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine dienstliche Nutzung von WhatsApp zur Kommunikation von Lehrern mit Schülern und Erziehungsberechtigten als unzulässig anzusehen und hiervon Abstand zu nehmen.
Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken (u.a. erfüllen die AGBs nicht die Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts) stehen einer Nutzung innerhalb des unterrichtlichen Umfelds entgegen, dass evt. nicht jeder Schüler ein Smartphone besitzt und die Schule keine rechtliche Handhabe hat, dass Schüler die Kommunikationsplattform nutzen.
Weitere Informationen:
- Kindermedienland Baden-Württemberg „WhatsApp – Datenschutz? Fehlanzeige!“
- ULD zum WhatsApp-Facebook Deal „Wechseln“
- Meldung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 03.03.2014 - Alternativen zu WhatsApp
(Stand Juli 2015)
Weiter zu Auftragsdatenverarbeitung