Google Analytics
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.
eine datenschutzrechltiche Bewertung von sogenannten „Trackingsystemen“
Was ist Google Analytics?
Dies ist ein kostenloser Dienst von Google, der kurz gesagt das Nutzerverhalten von Webseitenbesuchern analysiert.
Die Inhaber von Webseiten können sich damit erschließen, wie die Besucher mit den Webseiten interagieren. Dazu bettet der Inhaber einer Webseite Programmcode in seine Webseiten ein, der die Nutzungsdaten erhebt und an Google-Server übermittelt. Dabei werden u.a. die Anzahl der Zugriffe, die Zahl der Nutzer und ihre regionale Herkunft, die aufgerufenen Seiten, die Verweildauer, Informationen zum verwendeten Endgerät sowie die IP-Adresse des Nutzers erhoben. Google analysiert diese Nutzungsdaten und stellt dem Webseiten-Inhaber statistische Auswertungsergebnisse zur Verfügung. Mit Hilfe von Cookies kann Google dabei Nutzungsdaten verschiedener Webseiten zu einem Profil zusammenfügen. Während ein Webseiten-Inhaber nur „seine“ Besucher sieht, hat Google Kenntnis aller Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat. Google kann die so erlangten Nutzungsdaten für weitere eigene Auswertungen verwenden.
Was kann Google Analytics?
Mit Google Analyticsstehen umfangreiche Werkzeuge u.a. zur grafischen Darstellung von verschiedenen Klickverhalten innerhalb einer Webseite, der Verweildauer auf einzelnen Seiten, die Herkunft der Besucher und von Suchbegriffen in Suchmaschinen zur Verfügung (siehe auch http://www.google.com/analytics/features.html ).
Welche Nutzungsdaten werden mit Google Analyticsverarbeitet?
Google selbst schreibt in seinen Nutzungsbedingungen:
„Art der Daten: Anhand von Page Views erfasste Daten, die technische Eigenschaften und die Aktivitäten von Besuchern Ihrer Website betreffen. Hierzu zählen insb. mittels Cookies erzeugte Informationen über die Verweildauer und die Interaktion mit Ihrer Website sowie die IP-Adresse von Besuchern Ihrer Website.“
Datenschutzrechtliche Bewertung:
Mittlerweile ist vom Einsatz von Google Analyticsan Schulen abzuraten. Hintergrund hierfür sind die unter Ziffer 4.7 der Anlage 1 "Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung" getroffenen Regelungen der Google Analytics-Bedingungen, welche sich in Punkto Herstellung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus für Datenübermittlungen in die USA beziehen. Diese lauten wie folgt:
" 4.7 Kundendaten werden von Google erfasst und gespeichert. Die Speicherung erfolgt nach der IP-Maskierung. Die von Ihnen aktivierte IP-Maskierung erfolgt stets und erfolgt in der Regel auf Servern innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Google ist an die US Safe Harbor-Grundsätze zum Schutz der Privatsphäre gebunden."
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06. Oktober 2015 entschieden, dass ein Transfer personenbezogener Daten in die USA nicht mehr auf Grundlage des „Safe Harbor”-Abkommens erfolgen darf (Rechtssache C-362/14).
Gibt es Alternativen zu Google Analytics?
Als datenschutzkonforme Alternative bietet sich „Piwik“ an. Piwik ist eine kostenfreie Open-Source-Software, die auf der Webseite
heruntergeladen werden kann. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat das Produkt Piwik im Rahmen seiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit geprüft und Rahmenbedingungen festgehalten, wie dieses Produkt ab Version 1.2 datenschutzkonform eingesetzt werden kann (Hinweise und Empfehlungen zur Analyse von Internet-Angeboten mit „Piwik“)
Informationspflichten beim Einsatz von Tracking-Software:
Schulen haben die Besucher ihrer Webseiten beim Einsatz von Tracking-Software in einer Datenschutzerklärung über deren Einsatz zu informieren und auf Möglichkeiten des Widerspruchs hinweisen (§15 Abs. 3 i.V. mit § 13 Telemediengesetz).
Beispielhaft kann auf die Datenschutzhinweise zum Webtracking des Staatsministeriums Baden-Württemberg auf der Webseite http://www.baden-wuerttemberg.de verwiesen werden.
Kann ich mich vor Tracking-Diensten schützen?
Das ULD in Schleswig-Holstein beschreibt mehrere Möglichkeiten, um die Aufzeichnung des eigenen Nutzerverhaltens durch Drittanbieter zu unterbinden.
Weitere Informationen:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte:
Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen in Hessen rechtlich unzulässig
Kultusportal
Cloud-Dienste im schulischen Bereich
(Stand November 2013)
Weiter zu Daten von Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern