Wer erstellt das Verfahrensverzeichnis?
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.
Für die Erstellung des Verfahrensverzeichnisses ist die Schulleitung verantwortlich. Unterstützt werden kann die Schulleitung von einem fachkundigen Datenschutzbeauftragten und/oder der für die schulinterne IT verantwortlichen Lehrkraft.
„Erstellung des Verfahrensverzeichnisses“: Herunterladen [pdf] [86 KB]
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